14.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kölner Zuschauer ab der 51. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 17. Dezemberr 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt 5 Minuten unterbrochen werden.

In der 19. Spielminute wurde ein pyrotechnischer Gegenstand, in der 57. Spielminute wurden zwei pyrotechnische Gegenstände und in der 68. Spielminute ein weiterer pyrotechnischer Gegenstand im Kölner Fanblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kölner Zuschauer ab der 51. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 17. Dezemberr 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt 5 Minuten unterbrochen werden.

In der 19. Spielminute wurde ein pyrotechnischer Gegenstand, in der 57. Spielminute wurden zwei pyrotechnische Gegenstände und in der 68. Spielminute ein weiterer pyrotechnischer Gegenstand im Kölner Fanblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.