DFB-Sportgericht
13.300 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt.
In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober 2023 wurde der Kaiserslauterer Spieler Ragnar Ache beim Torjubel von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Ache blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Zudem warf ein Düsseldorfer Zuschauer in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Im weiteren Spielverlauf zündeten die Heimanhänger zwei Bengalische Feuer.
Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer auch in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Unterhaching am 31. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb
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