DFB-Sportgericht
13.300 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt.
In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober 2023 wurde der Kaiserslauterer Spieler Ragnar Ache beim Torjubel von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Ache blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Zudem warf ein Düsseldorfer Zuschauer in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Im weiteren Spielverlauf zündeten die Heimanhänger zwei Bengalische Feuer.
Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer auch in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Unterhaching am 31. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des DFB belegt Waldhof Mannheim wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 49.800 Euro.