13.150 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 5. April 2024 brannten Bielefelder Zuschauer drei Bengalische Fackeln ab. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Anhänger vor der Drittligapartie beim FC Erzgebirge Aue am 4. Mai 2024 mindestens sechs Raketen und mindestens zehn Bengalische Fackeln, wodurch sich der Anpfiff um etwa zwei Minuten verzögerte. Es folgten später sechs weitere Bengalische Fackeln.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 5. April 2024 brannten Bielefelder Zuschauer drei Bengalische Fackeln ab. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Anhänger vor der Drittligapartie beim FC Erzgebirge Aue am 4. Mai 2024 mindestens sechs Raketen und mindestens zehn Bengalische Fackeln, wodurch sich der Anpfiff um etwa zwei Minuten verzögerte. Es folgten später sechs weitere Bengalische Fackeln.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.