13.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfL Osnabrück am 17. August 2024 brannten Freiburger Zuschauer mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels beim VfL Osnabrück am 17. August 2024 brannten Freiburger Zuschauer mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.