1250 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 14. Oktober 2022 zündeten Auer Zuschauer ein Bengalisches Feuer und warfen drei Bierbecher in Richtung der Halleschen Auswechselspieler.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 14. Oktober 2022 zündeten Auer Zuschauer ein Bengalisches Feuer und warfen drei Bierbecher in Richtung der Halleschen Auswechselspieler.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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