DFB-Sportgericht
12.250 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während und nach dem Drittligaspiel gegen Jahn Regensburg am 21. April 2024 zündeten Ulmer Zuschauer 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
Das DFB-Sportgericht belegt Christian Werner, Geschäftsführer Sport von 1860 München, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Auch Saarbrückens Torwarttrainer Michael Weirich muss aussetzen.
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
Das Sportgericht des DFB belegt Koji Miyoshi vom Bundesligisten VfL Bochum wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Auch Soichiro Kozuki vom Drittligisten 1860 München muss zweimal aussetzen.