DFB-Sportgericht
12.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.000 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 8. Oktober 2022 zündeten Düsseldorfer Anhänger vier Rauchtöpfe, im Laufe der Partie zudem zwei Leuchtfackeln. Darüber hinaus entfachten Düsseldorfer Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 23. Oktober 2022 mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände, während der Begegnung folgten zwei weitere Bengalische Feuer. Außerdem wurden während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 8. November 2022 fünf Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.