DFB-Sportgericht
12.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 12.000 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 8. Oktober 2022 zündeten Düsseldorfer Anhänger vier Rauchtöpfe, im Laufe der Partie zudem zwei Leuchtfackeln. Darüber hinaus entfachten Düsseldorfer Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 23. Oktober 2022 mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände, während der Begegnung folgten zwei weitere Bengalische Feuer. Außerdem wurden während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 8. November 2022 fünf Bengalische Feuer gezündet.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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