12.000 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Mai 2024 brannten Leipziger Zuschauer mindestens acht Rauchtöpfe ab. Durch die starke Rauchentwicklung kam es zu einer technischen Störung des Videowürfels, wodurch sich dieser absenkte und die Begegnung für acht Minuten unterbrochen werden musste. 

Da RB Leipzig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 18. Mai 2024 brannten Leipziger Zuschauer mindestens acht Rauchtöpfe ab. Durch die starke Rauchentwicklung kam es zu einer technischen Störung des Videowürfels, wodurch sich dieser absenkte und die Begegnung für acht Minuten unterbrochen werden musste. 

Da RB Leipzig anschließend einen Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.