12.000 Euro Geldstrafe für FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund am 27. August 2016 wurde im Mainzer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund am 27. August 2016 wurde im Mainzer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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