12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 6. April 2015 wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich Gegenstände wie Bierbecher, ein Feuerzeug, ein Megaphon sowie abgebrochene Sitzschalenstücke auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 6. April 2015 wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich Gegenstände wie Bierbecher, ein Feuerzeug, ein Megaphon sowie abgebrochene Sitzschalenstücke auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.