12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetztem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger und wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 51. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 25. Oktober 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, zudem in der 56. und 86. Minute jeweils eine Rauchkerze gezündet.
Mit Wiederanpfiff des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 16. Dezember 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer und Blitzer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetztem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger und wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 51. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 25. Oktober 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, zudem in der 56. und 86. Minute jeweils eine Rauchkerze gezündet.
Mit Wiederanpfiff des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 16. Dezember 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer und Blitzer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.