12.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 29. Januar 2014 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich ungefähr 15 Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus flogen in der 70. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 1. Februar 2014 aus dem Stuttgarter Zuschauerblock Feuerzeuge in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten und eines Leverkusener Spielers, woraufhin das Spiel für circa zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 29. Januar 2014 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich ungefähr 15 Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus flogen in der 70. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 1. Februar 2014 aus dem Stuttgarter Zuschauerblock Feuerzeuge in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten und eines Leverkusener Spielers, woraufhin das Spiel für circa zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.