12.000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim 1. FC Köln am 26. März 2014 verbrannten Karlsruher Zuschauer auf der Brüstung eines Stehblocks mehrere Kölner Fanschals. Darüber hinaus war es während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim VfL Bochum am 11. Mai 2014 zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst und der Polizei gekommen, als Karlsruher Zuschauer über den Zaun ihres Blockes kletterten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim 1. FC Köln am 26. März 2014 verbrannten Karlsruher Zuschauer auf der Brüstung eines Stehblocks mehrere Kölner Fanschals. Darüber hinaus war es während des Zweitliga-Auswärtsspiels beim VfL Bochum am 11. Mai 2014 zu Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst und der Polizei gekommen, als Karlsruher Zuschauer über den Zaun ihres Blockes kletterten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.