12.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Bayern München am 16. März 2013 wurden ein Feuerzeug und ein weiterer Gegenstand aus dem Leverkusener Zuschauerblock in den Innenraum geworfen.

Darüber hinaus wurden in der ersten Minute des Meisterschaftsspiels bei Fortuna Düsseldorf am 30. März 2013 mehrere pyrotechnische Gegenstände und kurz darauf ein Kanonenschlag im Zuschauerblock des Gästeteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Bayern München am 16. März 2013 wurden ein Feuerzeug und ein weiterer Gegenstand aus dem Leverkusener Zuschauerblock in den Innenraum geworfen.

Darüber hinaus wurden in der ersten Minute des Meisterschaftsspiels bei Fortuna Düsseldorf am 30. März 2013 mehrere pyrotechnische Gegenstände und kurz darauf ein Kanonenschlag im Zuschauerblock des Gästeteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.