1125 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt.

Während des Elfmeterschießens im DFB-Pokalspiel gegen Hansa Rostock am 27. Oktober 2021 wurden aus dem Regensburger Zuschauerbereich mindestens drei Münzen in Richtung des Rostocker Torhüters geworfen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 1500 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt.

Während des Elfmeterschießens im DFB-Pokalspiel gegen Hansa Rostock am 27. Oktober 2021 wurden aus dem Regensburger Zuschauerbereich mindestens drei Münzen in Richtung des Rostocker Torhüters geworfen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 1500 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.