11.000 Euro Strafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 11.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 16. April 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände ab. Der Spielbetrieb war davon jeweils nicht betroffen.

Der Verein hat dem Urteilen zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 11.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 16. April 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände ab. Der Spielbetrieb war davon jeweils nicht betroffen.

Der Verein hat dem Urteilen zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.