11.000 Euro Geldstrafe für den VfB Oldenburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 11.000 Euro belegt.

Vor und während des Spiels um den Aufstieg gegen den BFC Dynamo am 28. Mai 2022 zündeten Oldenburger Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände. 

Vor und während des Spiels um den Aufstieg gegen den BFC Dynamo am 04. Juni 2022 zündeten Oldenburger Zuschauer mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem überwanden in der 85. Minute zahlreiche Oldenburger Anhänger die Umgrenzung zum Innenraum und liefen unmittelbar nach Spielschluss auf das Spielfeld. 

Gegen diese Entscheidungen des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 11.000 Euro belegt.

Vor und während des Spiels um den Aufstieg gegen den BFC Dynamo am 28. Mai 2022 zündeten Oldenburger Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände. 

Vor und während des Spiels um den Aufstieg gegen den BFC Dynamo am 04. Juni 2022 zündeten Oldenburger Zuschauer mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände. Außerdem überwanden in der 85. Minute zahlreiche Oldenburger Anhänger die Umgrenzung zum Innenraum und liefen unmittelbar nach Spielschluss auf das Spielfeld. 

Gegen diese Entscheidungen des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

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