DFB-Sportgericht
1100 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1100 Euro belegt.
In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 15. September 2023 entzündete ein Duisburger Zuschauer eine Bengalische Fackel. Darüber hinaus warf ein Duisburger Anhänger in der 88. Minute des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 23. September 2023 einen Knallkörper auf das Spielfeld.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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