107.400 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Deutschen Meister FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 107.400 Euro belegt.

In der ersten Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 28. April 2019 zündeten Münchner Zuschauer vier Rauchtöpfe. Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Münchner Zuschauerblock darüber hinaus mindestens 54 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt beziehungsweise abgeschossen. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um knapp drei Minuten.

Im Verlauf der zweiten Halbzeit wurden zudem weitere pyrotechnische Gegenstände im Münchner Zuschauerbereich gezündet. Insgesamt waren es weitere 13 Bengalische Feuer, ein Rauchtopf und ein Rauchstab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Deutschen Meister FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 107.400 Euro belegt.

In der ersten Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 28. April 2019 zündeten Münchner Zuschauer vier Rauchtöpfe. Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Münchner Zuschauerblock darüber hinaus mindestens 54 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt beziehungsweise abgeschossen. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um knapp drei Minuten.

Im Verlauf der zweiten Halbzeit wurden zudem weitere pyrotechnische Gegenstände im Münchner Zuschauerbereich gezündet. Insgesamt waren es weitere 13 Bengalische Feuer, ein Rauchtopf und ein Rauchstab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.