DFB-Sportgericht
106.950 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 106.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 35.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 26. September 2023 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens 15 Feuerwerksbatterien und mindestens 20 weitere pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbeginn verzögerte sich um drei Minuten. In der 80. Minute wurde zudem ein Bengalisches Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Kontrollausschuss stellt mehrere Ermittlungsverfahren ein
Der Kontrollausschuss des DFB hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts drei Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der 3. Liga eingestellt. Dabei ging es jeweils um mögliche rassistische Äußerungen durch Zuschauer gegenüber Spielern.

Kontrollausschuss stellt Verfahren gegen Bielefeld-Trainer ein
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren gegen Mitch Kniat, den Trainer des Zweitliga-Aufsteigers Arminia Bielefeld, eingestellt.

151.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht belegt Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 151.000 Euro.