10.325 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.325 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim SC Verl am 29. Oktober 2023 zündeten Lübecker Zuschauer 15 Bengalische Feuer. Die Begegnung musste in der Folge für zwei Minuten und 30 Sekunden unterbrochen werden. Während des Spiels brannten Lübecker Zuschauer zudem mindestens zehn weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.325 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim SC Verl am 29. Oktober 2023 zündeten Lübecker Zuschauer 15 Bengalische Feuer. Die Begegnung musste in der Folge für zwei Minuten und 30 Sekunden unterbrochen werden. Während des Spiels brannten Lübecker Zuschauer zudem mindestens zehn weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.