DFB-Sportgericht
10.200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.
Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 27. Oktober 2023 fünf Bengalische Feuer ab.
Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 12. November 2023 sechs pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
Das DFB-Sportgericht belegt Christian Werner, Geschäftsführer Sport von 1860 München, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Auch Saarbrückens Torwarttrainer Michael Weirich muss aussetzen.
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
Das Sportgericht des DFB belegt Koji Miyoshi vom Bundesligisten VfL Bochum wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Auch Soichiro Kozuki vom Drittligisten 1860 München muss zweimal aussetzen.