DFB-Sportgericht
10.200 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai bzw. 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 16. Oktober 2022 brannten Bielefelder Zuschauer elf Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Anhänger während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 19. Oktober 2022 fünf Bengalische Feuer und einen Rauchtopf.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des DFB belegt Waldhof Mannheim wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 49.800 Euro.