DFB-Sportgericht
101.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 101.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 30. September 2023 zündeten Berliner Zuschauer 60 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe. Darüber hinaus brannten Berliner Anhänger am 31. Oktober 2023 im Laufe des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart 37 pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
Das DFB-Sportgericht belegt Christian Werner, Geschäftsführer Sport von 1860 München, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Auch Saarbrückens Torwarttrainer Michael Weirich muss aussetzen.
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
Das Sportgericht des DFB belegt Koji Miyoshi vom Bundesligisten VfL Bochum wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Auch Soichiro Kozuki vom Drittligisten 1860 München muss zweimal aussetzen.