100.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt.

In der 15. Minute des Bundesliga-Auswärtsspiels am 19. Januar 2013 bei Bayer 04 Leverkusen waren im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet worden. Ferner flogen Leuchtraketen in den Innenraum und auf das Spielfeld, so dass die Begegnung für sieben Minuten unterbrochen werden musste. Auch in der 59. Minute wurde noch mal ein Knallkörper aus dem Gästeblock in Richtung Innenraum geworfen.

Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt

Von einer möglichen härteren Strafe sah das Sportgericht ab, weil Eintracht Frankfurt die zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen bei den folgenden Heim- und Auswärtsspielen konsequent umsetzte, die nach dem Leverkusen-Spiel in den Besprechungen mit dem DFB-Kontrollausschuss sowie der DFB-Kommission Prävention und Sicherheit zur Sprache gekommen waren.

Zudem wurden bislang 14 Täter aus der Partie in Leverkusen ermittelt und zahlreiche Stadionverbote ausgesprochen. Darüber hinaus kam es in den weiteren Rückrundenspielen der Eintracht zu keinen weiteren gravierenden Fehlverhalten von Frankfurter Anhängern mehr.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt.

In der 15. Minute des Bundesliga-Auswärtsspiels am 19. Januar 2013 bei Bayer 04 Leverkusen waren im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet worden. Ferner flogen Leuchtraketen in den Innenraum und auf das Spielfeld, so dass die Begegnung für sieben Minuten unterbrochen werden musste. Auch in der 59. Minute wurde noch mal ein Knallkörper aus dem Gästeblock in Richtung Innenraum geworfen.

Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt

Von einer möglichen härteren Strafe sah das Sportgericht ab, weil Eintracht Frankfurt die zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen bei den folgenden Heim- und Auswärtsspielen konsequent umsetzte, die nach dem Leverkusen-Spiel in den Besprechungen mit dem DFB-Kontrollausschuss sowie der DFB-Kommission Prävention und Sicherheit zur Sprache gekommen waren.

Zudem wurden bislang 14 Täter aus der Partie in Leverkusen ermittelt und zahlreiche Stadionverbote ausgesprochen. Darüber hinaus kam es in den weiteren Rückrundenspielen der Eintracht zu keinen weiteren gravierenden Fehlverhalten von Frankfurter Anhängern mehr.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.