10.000 Euro Strafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels am 7. Februar 2015 beim SV Sandhausen brannten die Hamburger Anhänger mehrere Bengalische Feuer in ihrem Block ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels am 7. Februar 2015 beim SV Sandhausen brannten die Hamburger Anhänger mehrere Bengalische Feuer in ihrem Block ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.