10.000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Bis zu 3500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 18. August 2017 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und Ordnungskräften, die erst mit Hilfe der Polizei beendet wurden. Ein Ordner wurde dabei leicht verletzt. Zudem wurde zu Spielbeginn des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 15. September 2017 im Zwickauer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Bis zu 3500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 18. August 2017 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und Ordnungskräften, die erst mit Hilfe der Polizei beendet wurden. Ein Ordner wurde dabei leicht verletzt. Zudem wurde zu Spielbeginn des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 15. September 2017 im Zwickauer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.