10.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga beim SV Sandhausen am 14. September 2013 wurde aus dem Zuschauerblock des Gästeteams ein Feuerzeug in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Darüber hinaus wurden während des Auswärtsspiels bei Arminia Bielefeld am 4. Oktober 2013 im Kaiserslauterer Zuschauerblock Leuchtkörper gezündet. In der 75. Minute des Kaiserslauterer Gastspiels beim VfL Bochum am 28. Oktober 2013 wurden im Kaiserslauterer Zuschauerblock zudem mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, woraufhin die Partie kurz unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga beim SV Sandhausen am 14. September 2013 wurde aus dem Zuschauerblock des Gästeteams ein Feuerzeug in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Darüber hinaus wurden während des Auswärtsspiels bei Arminia Bielefeld am 4. Oktober 2013 im Kaiserslauterer Zuschauerblock Leuchtkörper gezündet. In der 75. Minute des Kaiserslauterer Gastspiels beim VfL Bochum am 28. Oktober 2013 wurden im Kaiserslauterer Zuschauerblock zudem mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, woraufhin die Partie kurz unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.