10.000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Aus dem Bielefelder Zuschauerblock war in der 68. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 5. August 2014 ein voller Bierbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden, in der 90. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 9. August 2014 waren es circa 10 bis 15 Getränkebecher in Richtung eines Osnabrücker Spielers.

Darüber hinaus musste Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) das Drittligaspiel bei Preußen Münster am 19. Oktober 2014 in der 83. Minute für eine Viertelstunde unterbrechen, nachdem im Bielefelder Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise auf das Spielfeld geworfen wurden. Bereits kurz vor Spielbeginn hatte es im Bielefelder Block Pyrotechnik gegeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Aus dem Bielefelder Zuschauerblock war in der 68. Minute des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 5. August 2014 ein voller Bierbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen worden, in der 90. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 9. August 2014 waren es circa 10 bis 15 Getränkebecher in Richtung eines Osnabrücker Spielers.

Darüber hinaus musste Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) das Drittligaspiel bei Preußen Münster am 19. Oktober 2014 in der 83. Minute für eine Viertelstunde unterbrechen, nachdem im Bielefelder Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise auf das Spielfeld geworfen wurden. Bereits kurz vor Spielbeginn hatte es im Bielefelder Block Pyrotechnik gegeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.