1000 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach dem Relegationsrückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den VfL Wolfsburg II am 29. Mai 2015 wurde im Regensburger Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet und in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Aufsteiger Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Nach dem Relegationsrückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den VfL Wolfsburg II am 29. Mai 2015 wurde im Regensburger Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet und in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.