1000 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 60. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 13. April 2024 lief eine Person aus dem Ulmer Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 60. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 13. April 2024 lief eine Person aus dem Ulmer Zuschauerbereich auf den Rasen. Der "Flitzer" konnte nach kurzer Zeit gestellt und aus dem Innenraum geführt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.