1000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen den SC Verl am 3. März 2024 lief während einer Unterbrechung eine Person aus dem Bielefelder Zuschauerbereich auf den Rasen. Der Ordnungsdienst führte diese umgehend wieder vom Feld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der Nachspielzeit der Drittligapartie gegen den SC Verl am 3. März 2024 lief während einer Unterbrechung eine Person aus dem Bielefelder Zuschauerbereich auf den Rasen. Der Ordnungsdienst führte diese umgehend wieder vom Feld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.