Menschenrechte: Hintergrund

Die "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" wurden 2011 von den Vereinten Nationen (UN) einstimmig angenommen. Sie verankern erstmalig weltweit die Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren Geschäftsprozessen aufgrund einer "menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht" ("human rights due diligence").

Unternehmen sind damit zur Achtung der bestehenden internationalen Menschenrechtsordnung (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 und Folgedokumente) angehalten. Einzelstaaten sollen die Umsetzung der Sorgfaltspflicht auf nationaler Ebene von Unternehmen einfordern.

Die Bundesregierung hat hierzu einen "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) erarbeitet. Gemäß NAP ist die Erwartung der Bundesregierung, dass Unternehmen mit Sitz in Deutschland der Achtung der Menschenrechte durch die Einführung der geforderten Sorgfaltspflichtprozesse in ihrem Unternehmenshandeln nachkommen.