DFB-Pokal der Junioren

Informationen

Seit der Saison 1986/87 wird der DFB-Pokal der Junioren ausgespielt. Rekordsieger ist der SC Freiburg, der die Trophäe bisher sechs Mal entgegennehmen durfte.

Das Pokalfinale der Junioren ist der kleine Bruder des DFB-Pokalfinales in Berlin. Daher wird es in zeitlicher und räumlicher Nähe zum großen Endspiel im Olympiastadion ausgetragen. Seit der Saison 2018/19 findet das Finale um den DFB-Pokal der Junioren im Potsdamer Karl-Liebknecht-Stadion statt. Zuvor spielten die A-Junioren auch schon im Stadion am Wurfplatz in unmittelbarer Nähe des Olympiastadions. 

Die siegreiche Junioren-Mannschaft bekommt den Pokal im Rahmenprogramm des DFB-Pokalfinales vor 75.000 Zuschauer*innen im Olympiastadion überreicht. 

Der neue Modus

  1. Bisher wurde der DFB-Pokal Junioren mit 32 Mannschaften ausgetragen. Dieser Modus wird mit Beginn der Saison 2025/2026 abgelöst und es werden 64 Mannschaften am höchsten Pokalwettbewerb im Junioren-Bereich teilnehmen. Die 21 Landesverbandspokalsieger nehmen weiterhin am DFB-Pokal Junioren teil, analog zum Modus des großen Bruders – dem DFB-Pokal.

  2. Ausführliche Hintergründe können den FAQs zur DFB-Nachwuchsliga entnommen werden.

Das Wettbewerbsformat

  1. An den Spielen der 1. Runde nehmen ab der Spielzeit 2025/2026 64 Mannschaften teil. Sportlich qualifiziert sind:

    1. die A-Junioren-Verbandspokalsieger des abgelaufenen Spieljahrs der 21 Landesverbände des DFB;

    2. der Sieger des DFB-Pokals Junioren des abgelaufenen Spieljahrs;

    3. die 24 Mannschaften der Hauptrunde Liga A der U19 DFB-Nachwuchsliga des abgelaufenen Spieljahrs;

    4. die 18 besten Mannschaften der Hauptrunde Liga B der U 19 DFB-Nachwuchsliga des abgelaufenen Spieljahrs. Dies sind in der Regel die Erst- und Zweitplatzierten der jeweiligen Gruppe mit den meisten erzielten Punkten. Ergänzend kann der/die beste(n) Drittplatzierte/n herangezogen werden.

    Erfüllt ein Verbandspokalsieger ebenfalls eine Voraussetzung gemäß b) — d), so tritt an seine Stelle die nächstplatzierte und teilnahmeberechtigte Mannschaft im Pokalwettbewerb des Landesverbands. Ist die nächstplatzierte und teilnahmeberechtigte Mannschaft im Pokalwettbewerb des Landesverbands ebenfalls bereits gemäß b) — d) qualifiziert, so meldet der Landesverband nach eigenem Ermessen eine teilnahmeberechtigte Mannschaft, die nicht bereits gemäß b) — d) qualifiziert ist.

    Erfüllt der Sieger des DFB-Pokals Junioren der abgelaufenen Spielzeit ebenfalls die Voraussetzung gemäß c) — d), so tritt an seine Stelle die nächstplatzierte und teilnahmeberechtigte Mannschaft des abgelaufenen Spieljahrs der Hauptrunde Liga B, die noch nicht für den DFB-Pokal Junioren qualifiziert ist. Die Ermittlung erfolgt gemäß d).

    Spielgemeinschaften sind nicht zugelassen.

  2. Jeder Landesverband hat dem DFB spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres seinen Pokalsieger zu melden.

  3. Die Paarungen werden bis einschließlich Halbfinale aus zwei Lostöpfen ausgelost:

    • Lostopf Leistungszentren: Alle Vereine, die zum 1. Juli des jeweiligen Spieljahrs ein Leistungszentrum unterhalten

    • Lostopf Nicht-Leistungszentrum: Alle Vereine, die kein Leistungszentrum unterhalten.

    Es wird je ein Los zuerst aus dem Lostopf Nicht-Leistungszentrum und danach aus dem Lostopf mit den Losen der Leistungszentren gezogen. Sind in einem Behälter keine Lose mehr vorhanden, werden die verbleibenden Mannschaften des anderen Lostopfs gegeneinander ausgelost. Die zuerst gezogene Mannschaft hat in jedem Fall Heimrecht.

  4. Die Sieger des Halbfinales bestreiten das Endspiel, dessen Spielort vom DFB festgelegt wird.

  5. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so erfolgt eine Verlängerung von zweimal 15 Minuten. Sollte auch nach der Verlängerung kein Sieger feststehen, so wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt.

  6. Um mehr Einsatzzeiten zu ermöglichen und die individuelle Entwicklung der Spieler zu optimieren, kann jede Mannschaft im DFB-Pokal Junioren pro Partie bis zu sieben Einwechslungen (sechs Feldspieler plus Torwart) vornehmen. Damit können alle 18 Spieler des erlaubten Spieltagskaders zum Einsatz kommen. Es gilt die Maßgabe, dass maximal drei Spielunterbrechungen je Mannschaft für Auswechslungen genutzt werden dürfen. Kommt es in einem Spiel zu einer Verlängerung, dürfen je Mannschaft vier Spielunterbrechungen für Auswechslungen genutzt werden, sofern mindestens eine dieser Unterbrechungen in der Verlängerung erfolgt. Auswechslungen, die in der Halbzeit, in der Pause vor der Verlängerung oder während des Seitenwechsels zwischen den Halbzeiten der Verlängerung vorgenommen werden, reduzieren die Anzahl der für Auswechslungen zur Verfügung stehenden Spielunterbrechungen nicht.

  7. Ein Spieler, der im laufenden Wettbewerb die fünfte Gelbe Karte gesehen hat, muss für ein Spiel aussetzen. Sperren, die aus einer Roten Karte resultieren, werden in die kommende DFB-Pokal-Saison übernommen. Sieht ein Spieler die Gelb-Rote Karte, ist dieser im nächsten Spiel seines jeweiligen Vereins im DFB-Pokal-Wettbewerb gesperrt.

Die Rahmentermine

  1. 1. Runde (32 Mannschaften): 31. August 2024

    Achtelfinale (16 Mannschaften): 05. Oktober 2024

    Viertelfinale (8 Mannschaften): 09. November 2024

    Halbfinale (4 Mannschaften): 15. März 2025

    Finale: 23. Mai 2025

  2. Die Auslosung der 1. Runde findet in der Regel Mitte Juli statt. Die weiteren Auslosungen werden bis einschließlich Halbfinale in der Woche nach der jeweiligen Runde durchgeführt. Alle Informationen rund um die ausgelosten Partien gibt es auf den Social-Media-Kanälen des DFB-Nachwuchses.

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