Zulassungsverfahren: 16 Bewerber aus zwei höchsten Spielklassen

Alle zwölf aktuellen Bundesligisten sowie vier Klubs aus der 2. Frauen-Bundesliga haben Unterlagen im Zulassungsverfahren zur FLYERALARM Frauen-Bundesliga für die Saison 2023/2024 eingereicht. Angaben dazu, welche Zweitligisten genau ihre Unterlagen abgegeben haben, macht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Zulassungsverfahren nicht. Die öffentliche Kommunikationshoheit über die eigene Bewerbung liegt bei den Klubs selbst.

Im Zulassungsverfahren der 2. Frauen-Bundesliga haben sieben Vereine der Frauen-Bundesliga, alle aktuellen Zweitligisten sowie 18 Vereine aus den Regionalligen die Unterlagen für die kommende Saison eingereicht. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist für Bundesligisten, Zweitligisten und Regionalligisten am Mittwoch, 15. März, um 17 Uhr abgelaufen.

Voraussichtlich im Laufe des Aprils wird den Klubs der erste Bescheid zugehen. Darin wird dem Bewerber die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums erfolgen.

Finale Entscheidungen nach Ausgang sportlicher Qualifikationen

Im weiteren Verlaufe des Zulassungsprozesses kann der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Das Teilnehmerfeld der Frauen-Bundesligen für die Saison 2023/2024 wird dann im Juni feststehen.

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Klubs überprüft. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die Frauen-Bundesliga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich - zum Beispiel bei der Stadioninfrastruktur - gewährleisten.

[ag]

Alle zwölf aktuellen Bundesligisten sowie vier Klubs aus der 2. Frauen-Bundesliga haben Unterlagen im Zulassungsverfahren zur FLYERALARM Frauen-Bundesliga für die Saison 2023/2024 eingereicht. Angaben dazu, welche Zweitligisten genau ihre Unterlagen abgegeben haben, macht der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Zulassungsverfahren nicht. Die öffentliche Kommunikationshoheit über die eigene Bewerbung liegt bei den Klubs selbst.

Im Zulassungsverfahren der 2. Frauen-Bundesliga haben sieben Vereine der Frauen-Bundesliga, alle aktuellen Zweitligisten sowie 18 Vereine aus den Regionalligen die Unterlagen für die kommende Saison eingereicht. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist für Bundesligisten, Zweitligisten und Regionalligisten am Mittwoch, 15. März, um 17 Uhr abgelaufen.

Voraussichtlich im Laufe des Aprils wird den Klubs der erste Bescheid zugehen. Darin wird dem Bewerber die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums erfolgen.

Finale Entscheidungen nach Ausgang sportlicher Qualifikationen

Im weiteren Verlaufe des Zulassungsprozesses kann der Zulassungsbeschwerdeausschuss eingeschaltet werden. Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Das Teilnehmerfeld der Frauen-Bundesligen für die Saison 2023/2024 wird dann im Juni feststehen.

Im Zulassungsverfahren wird die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Klubs überprüft. Die eingereichten Unterlagen folgen festen Vorgaben, die Prüfung für die Frauen-Bundesliga unterliegt dem DFB. Das Zulassungsverfahren soll einen ordnungsgemäßen Ablauf der Saison im finanziellen und technisch-organisatorischen Bereich - zum Beispiel bei der Stadioninfrastruktur - gewährleisten.

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