Ein Pokalspiel Sperre für Saarbrückens Ehl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christina Ehl vom Frauenzweitbundesligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Ehl bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Ehl war in der 65. Minute des Pokalspiels des 1. FC Saarbrücken bei der SGS Essen am 17. November 2013 von Schiedsrichterin Katrin Rafalski (Bad Zwesten) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christina Ehl vom Frauenzweitbundesligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Ehl bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Ehl war in der 65. Minute des Pokalspiels des 1. FC Saarbrücken bei der SGS Essen am 17. November 2013 von Schiedsrichterin Katrin Rafalski (Bad Zwesten) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.