Ein Pokalspiel Sperre für Münchens Wenninger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Carina Wenninger vom Frauenbundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Wenninger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Wenninger war in der 88. Minute des Pokalspiels von Bayern München beim 1. FC Köln am 16. November 2013 von Schiedsrichterin Ines Appelmann (Alzey) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Carina Wenninger vom Frauenbundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für das nächste für sie anstehende Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist Wenninger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Vereinspokalspiele ihres Vereins gesperrt.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2015/2016, also zum 30. Juni 2016.

Wenninger war in der 88. Minute des Pokalspiels von Bayern München beim 1. FC Köln am 16. November 2013 von Schiedsrichterin Ines Appelmann (Alzey) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.