Drei Spiele Sperre für Veth von Sand II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christine Veth vom Frauen-Zweitbundesligisten SC Sand II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Veth bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Veth war unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim II am 13. November 2016 von Schiedsrichterin Monika Pieczonka (Erding) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christine Veth vom Frauen-Zweitbundesligisten SC Sand II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Veth bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Veth war unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim II am 13. November 2016 von Schiedsrichterin Monika Pieczonka (Erding) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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