DFB-Sportgericht gibt Einspruch des FC Bayern München statt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des FC Bayern München gegen die Wertung des am 11. September 2016 stattgefundenen Spiels der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem 1. FFC Frankfurt II und Bayern München II im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Damit wird die Begegnung, die Frankfurt II ursprünglich 5:0 gewonnen hatte, für die Gastgeber mit 0:2 als verloren und für Bayern München II mit 2:0 als gewonnen gewertet.

Frankfurt II hatte in besagter Partie mit Nadine Anstatt, Julia Matuschewski und Tanja Pawollek drei Spielerinnen eingesetzt, die bereits am Vortag beim Bundesligaspiel der ersten Frankfurter Mannschaft gegen Turbine Potsdam mitgewirkt hatten. Nach § 14 Nr. 3 der DFB-Spielordnung wären sie aber erst nach einer Schutzfrist von 48 Stunden wieder für eine andere Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt gewesen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des FC Bayern München gegen die Wertung des am 11. September 2016 stattgefundenen Spiels der 2. Frauen-Bundesliga zwischen dem 1. FFC Frankfurt II und Bayern München II im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Damit wird die Begegnung, die Frankfurt II ursprünglich 5:0 gewonnen hatte, für die Gastgeber mit 0:2 als verloren und für Bayern München II mit 2:0 als gewonnen gewertet.

Frankfurt II hatte in besagter Partie mit Nadine Anstatt, Julia Matuschewski und Tanja Pawollek drei Spielerinnen eingesetzt, die bereits am Vortag beim Bundesligaspiel der ersten Frankfurter Mannschaft gegen Turbine Potsdam mitgewirkt hatten. Nach § 14 Nr. 3 der DFB-Spielordnung wären sie aber erst nach einer Schutzfrist von 48 Stunden wieder für eine andere Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt gewesen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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