800 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitbundesligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels der Aachener Frauen gegen den TSV Crailsheim am 20. März 2016 hatten Aachener Zuschauer das Gespann der Schiedsrichterinnen um Wiebke Schneider (Birstein) mehrfach und teilweise massiv beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitbundesligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels der Aachener Frauen gegen den TSV Crailsheim am 20. März 2016 hatten Aachener Zuschauer das Gespann der Schiedsrichterinnen um Wiebke Schneider (Birstein) mehrfach und teilweise massiv beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.