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FAQ & Kontakt

FAQ Allgemein

  1. Der DFB sendet Ihnen gerne Autogramm-Karten ohne weitere Kosten für Sie zu, insofern Sie uns Ihren Wunsch samt ausreichend frankiertem Rückumschlag per Post senden an

    DFB-Campus/Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
    Kennedyallee 274
    60528 Frankfurt/Main
    Telefon: 069-67 88 0
    Telefax: 069-67 88 266

    Allerdings versenden wir im Regelfall keine kompletten Sätze des gesamten Teams beziehungsweise keine unterschriebene Karten, da die Nachfrage normalerweise deutlich höher ist als das vorliegende Material. Bitte haben Sie zudem Geduld mit der Zustellung, da die Nachfrage in diesem Bereich - besonders in der Phase rund um beziehungsweise während einer Weltmeisterschaft - meist sehr hoch ist und ferner Wartezeiten entstehen können, wenn wieder neue Karten gedruckt werden müssen.

  2. Informationen zu den aktuellen Vorverkäufen für die Spiele der A-Nationalmannschaft, der U 21-Mannschaft der Herren und der Frauen-Nationalmannschaft finden Sie unter Tickets. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin hier noch nicht aufgenommen sein, so hat der Vorverkauf noch nicht begonnen. Sobald sich etwas Neues ergibt, informieren wir über News.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DFB für den Verkauf von Eintrittskarten bei Länderspielen in Deutschland finden Sie unter AGB.

    Darüber hinaus bietet Ihnen der DFB einen Ticket-Newsletter. Sie können den Ticket-Newsletter abonnieren und erhalten so regelmäßig die aktuellsten Informationen zum DFB-Ticketing.

    Karten für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte können über das Formular beantragt werden.

  3. Im Regelfall werden diejenigen Mini-Kicker, die mit den Nationalspielern zu einem Länderspiel einlaufen dürfen, über denjenigen DFB-Landesverband vor Ort ausgewählt, in dessen Verbandsgebiet das jeweilige Länderspiel fällt.

    Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Wunsch entweder rechtzeitig vor einem Länderspiel an den entsprechenden DFB-Landesverband heranzutragen, am besten schriftlich auf offiziellem Vereinspapier zu Händen des jeweiligen Geschäftsführers, Adressen der Verbände im Bereich Regional- und Landesverbände.

  4. Jeweils gegen Ende des Kalenderjahres bzw. zu Beginn des nächsten Kalenderjahres beginnt über das Ticketportal die Bewerbungsphase für das Pokalendspiel der Männer in Berlin. Achten Sie auf Meldungen auf der DFB-Homepage. Wir bitten um Verständnis, dass unter allen Bewerbern gelost wird. Aber in der Regel erreichen den DFB über die Bewerbungsformulare eine so große Anzahl an Ticketanfragen, dass das zur Verfügung stehende Kontingent mehrfach übertroffen wird.

    Für das Pokal-Endspiel der Frauen beginnt der Kartenvorkauf jeweils zu Beginn den entsprechenden Kalenderjahres. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden News-Meldungen auf der DFB-Webseite.

  5. Gerne kommen wir Ihrem Wunsch nach Autogrammkarten der Bundesliga-Schiedsrichter und –Schiedsrichterinnen nach. Bitte schicken Sie dazu einen ausreichend frankierten (1,45 Euro) DIN A5-Rückumschlag an die Schiedsrichterabteilung. Die Adresse lautet:

    DFB-Campus/Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
    Abteilung Schiedsrichter
    Kennedyallee 274
    60528 Frankfurt/Main

  6. Der Deutsche Fußball-Bund verfügt grundsätzlich nicht über rechtefreies Bildmaterial, das wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten, sondern ist bezüglich der Bildernutzung selbst gegenüber den Fotografen honorarpflichtig.

  7. Video-Mitschnitte ganzer Spiele sind meist nur auf privatem Wege zu beziehen, da sich für die Rechte-Inhaber eine Produktion solcher Videos für den Verkauf aufgrund der geringen Nachfrage im Normalfall nicht lohnt und diese Kaufkassetten dann auch viel zu teuer wären. Darüber hinaus gibt es aber auch Kaufkassetten mit den zusammengeschnitten Highlights bestimmter Events, zum Beispiel das Video „100 Jahre DFB“ mit den Höhepunkten der DFB-Spiele bis ins Jahr 2000 (z. B. WM-Titel 1954, 1974 und 1990), zu beziehen über www.dfb-fan-corner.de. Eine große Auswahl an Kaufkassetten hat beispielsweise auch der Kicker-Sportshop, Telefon 0911/2162237.

  8. Der Ligaverband ist seit 2001 eigenverantwortlich für die Bundesliga und die 2. Bundesliga. Alle Fragen, die sich rund um die Thematik „Bundesligen“ drehen (zum Beispiel Spielpläne, Bundesliga-Rechte, Bundesliga-Marketing, Lizenzierung, Hallenpokal, Ligapokal etc.), sollten Sie deshalb bitte an den zuständigen Ligaverband richten.

    Das operative Geschäft des Ligaverbandes führt die Liga GmbH durch. Diese erreichen Sie wie folgt:

    DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
    Guiollettstraße 44-46
    60325 Frankfurt/Main
    Telefon: 069/65005-0
    Telefax: 069/65005-555

    Mailadresse
    info@bundesliga.de

  9. Sie werden automatisch Mitglied im Deutschen Fußball-Bund , wenn Sie einem der fast 26.000 Vereine des DFB beitreten. Adressen von Fußballvereinen in Ihrer Nähe können Sie über den DFB-Landesverband vor Ort erfragen. Die Anschriften der entsprechenden Landesverbände finden Sie unter Regional- und Landesverbände. An Kosten würde dann der Mitgliedsbeitrag des gewählten Vereins anfallen.

    Wollen Sie Mitglied im Fan Club Nationalmannschaft werden, so nutzen Sie diesen Link.

  10. Die Rahmenterminkalender werden jeweils durch das DFB-Präsidium festgelegt und anschließend auf der DFB-Website veröffentlicht.

FAQ Fan Club Nationalmannschaft

Mitgliedschaft

  1. Hier kannst du dich online anmelden.

    Bei Heimländerspielen kannst du deinen Anmeldeantrag am Stand des Fan Club Nationalmannschaft ausfüllen.

  2. Alle Informationen zu den verschiedenen Mitgliedschaften findest du hier.

  3. Die Gruppenmitgliedschaft setzt bei der Anmeldung eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen voraus. Die Gruppe trägt einen gemeinsamen Gruppennamen und benennt einen Gruppenverantwortlichen, der gegenüber dem DFB für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die übrigen Angehörigen der Gruppe verantwortlich und für diesen der Ansprechpartner ist. Der Gruppenverantwortliche haftet neben den einzelnen Mitgliedern für den gesamten Beitrag der Gruppe.

  4. Die Umwandlung einer Einzelmitgliedschaft in eine Familienmitgliedschaft ist kein Problem. Jedoch ist dies nur möglich in Verbindung mit Kindern, bis zu deren 23. Geburtstag und die im gleichen Haushalt wie der Antragsteller leben. Dazu einfach eine Mail an unser DFB-Servicezentrum unter fanclub-service@mein.dfb.de schicken.

  5. Der Jahresbeitrag wird mittels Lastschrift zu Lasten der bei der Anmeldung angegebenen Kontoverbindung eingezogen. Dieses elektronische Lastschrifteinzugsverfahren ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich. Eine Bezahlung mittels Kreditkarte ist nicht möglich.

  6. Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr, indem die Anmeldung erfolgt ist. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der beiden Parteien zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) schriftlich gekündigt wird.

  7. Du kannst das Kalenderjahr bestimmen, in dem die Mitgliedschaft beginnen soll. Die Mitgliedschaft beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren. Ungefähr 14 Tage nach der Anmeldung können alle Leistungen des Fan Club Nationalmannschaft in Anspruch genommen werden.

  8. Die Anmeldebestätigung wird direkt im Anschluss an die Anmeldung per E-Mail verschickt. Solltest du keine E-Mail erhalten haben, überprüfe bitte, ob die E-Mail nicht in deinem Spam-Postfach liegt. Bei Fragen wende dich an unser DFB-Servicezentrum per E-Mail (fanclub-service@mein.dfb.de), Fax (07272 / 700 90 33), Post (DFB-Servicezentrum "Fan Club Nationalmannschaft", Im Gahnerb 3, 76756 Bellheim) oder telefonisch über die auch aus dem Ausland kostenlose Fan Club Hotline: 00800 / 14 90 74 54 (Mo. – Fr. 8 - 17 Uhr).

  9. Du kannst die Stammdaten selbstständig online bearbeiten und auf dem neuesten Stand halten. Melde dich wie gewohnt unter www.fanclub.dfb.de mit deinem Login-Namen und Passwort im MEIN.DFB-Bereich an. Anschließend kannst du in deinem Profil alle relevanten Stammdaten ändern.

  10. Die Kündigung kann online über das Kündigungsformular erfolgen:

    Alternativ können Sie die Kündigung schriftlich beim Servicezentrum per E-Mail (fanclub-service@mein.dfb.de), Fax (07272 / 700 90 33) oder per Post (DFB-Servicezentrum "Fan Club Nationalmannschaft", Im Gahnerb 3, 76756 Bellheim) einsenden. Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

  11. Unter 00800 / 14 90 74 54 sind wir Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr – komplett kostenlos und auch aus dem Ausland - erreichbar und beantworten euch gerne alle Fragen rund um den Fan Club Nationalmannschaft. Ticketbestellungen für Fan Club-Mitglieder können ebenfalls über diese Nummer abgewickelt werden.

Vorteile der Mitgliedschaft

  1. Alle Informationen zu den Vorteilen einer Fan Club-Mitgliedschaft findest du hier.

  2. Nach Versand der Pakete werden alle Neu-Mitglieder mit einer Lieferadresse in Deutschland per E-Mail über den erfolgten Versand mit Angabe der Tracking-Paketnummer informiert. Mit dieser Nummer kannst du selbst im Internet den Status deiner Paketsendung einsehen. Falls das Paket nicht zugestellt werden konnte oder die Sendung nicht beim nächsten Postamt (Benachrichtigung des Zustellers im Briefkasten) von dir abgeholt wurde, geht das Paket zurück und du wirst per E-Mail über die Retoure informiert. Der Nachversand bei nicht abgeholten Sendungen wird mit 7,50 Euro berechnet. Du kannst aber auch eine E-Mail an fanclub-service@mein.dfb.de schicken oder dich mit der auch aus dem Ausland kostenlosen Fan Club Hotline unter 00800 / 14 90 74 54 (Mo. – Fr. 8 - 17 Uhr) in Verbindung setzen.

  3. Ja, du kannst eine neue Mitgliedskarte beim Servicezentrum beantragen. Der Unkostenbeitrag für das Ausstellen der Ersatzkarte beträgt 10 Euro. Zur Beantragung wende dich an unser DFB-Servicezentrum per E-Mail (fanclub-service@mein.dfb.de), Fax (07272 / 700 90 33), Post (DFB-Servicezentrum "Fan Club Nationalmannschaft", Im Gahnerb 3, 76756 Bellheim) oder telefonisch über die auch aus dem Ausland kostenlose Fan Club Hotline unter 00800 / 14 90 74 54 (Mo. – Fr. 8 - 17 Uhr).

  4. Den Preisnachlass gibt es an der virtuellen Kasse. Einfach beim Bezahlen den Rabattcode eingeben, der in regelmäßigen Abständen erneuert wird. Melde dich wie gewohnt unter www.fanclub.dfb.de mit deinem Login-Namen und Passwort im MEIN.DFB-Bereich an. Anschließend kannst du den Code hier nachlesen. Außerdem verschicken wir den aktuellen Code über den Fan Club-Newsletter. Der Code kann mehrfach genutzt werden.

  5. Melde dich wie gewohnt unter www.fanclub.dfb.de mit deinem Login-Namen und Passwort im MEIN.DFB-Bereich an. Anschließend kannst du dich hier für den Newsletter an- und abmelden.

  6. Einfach unter Angabe deines Namens und deiner Mitgliedsnummer eine E-Mail mit der alten und neuen Adresse an info@dfb.de schreiben.

Ticketing für Heimländerspiele

  1. Fan Club-Mitglieder zahlen bei Heimspielen der A-Nationalmannschaft in ausgewählten Blöcken hinter dem Tor nur 15 Euro. Der Normalpreis für diese Tickets liegt zwischen 25 und 45 Euro. Außerdem beginnt der Vorverkaufsstart für Mitglieder schon zwei bis vier Tage vor dem eigentlichen Verkaufsstart.

  2. Tickets für Heimländerspiele der A-Nationalmannschaft sowie der Frauen- und U 21-Nationalmannschaft können direkt über den DFB-Ticket-Webshop (Mitgliedsnummer und PIN griffbereit haben), die kostenlose Fan Club Hotline unter 00800 / 14 90 74 54 (Mo. – Fr. 8 - 17 Uhr) oder die vom DFB autorisierten Verkaufsstellen bestellt werden.

  3. Generell liegt die Limitierung einer Bestellung bei vier Tickets pro Spiel. Sofern diese Regelung bei einem Spiel aufgehoben wird, kann eine entsprechend höhere Anzahl im DFB-Ticket-Webshop bestellt werden.

  4. Ein Gruppenverantwortlicher kann entweder bis zu 50 Tickets für seine Gruppenmitglieder beantragen oder Tickets für sich und weitere Mitglieder außerhalb seiner Gruppe bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.

Ticketing für Auswärtsländerspiele

  1. Antragsberechtigt für Auswärtsländerspiele sind ausschließlich Mitglieder im Fan Club Nationalmannschaft, Fanbeauftragte der Lizenzvereine und Betreuer der Fanprojekte.

  2. Tickets für Auswärtsspiele können ausschließlich online beantragt werden. Dafür notwendig ist deine Fan Club-Mitgliedsnummer und deine PIN. Zu beachten dabei: Der Zeitpunkt der Abgabe des Antrages innerhalb des VVK-Zeitraumes hat keinen Einfluss auf die Ticketvergabe. Ist die Nachfrage höher als das zur Verfügung stehende Kartenkontingent, erfolgt die Zuteilung auf Basis des Bonussystems.

  3. Das Bonussystem wurde in Zusammenarbeit mit Fanvertretern eingeführt, um für den Fall, dass die Kartennachfrage das Angebot übersteigt, eine faire und transparente Ticketvergabe zu gewährleisten. Alle weiteren Informationen findest du hier.

  4. Für Fan Club-Mitglieder gelten die nachfolgenden Bestellregeln:

    1. Ein Einzelmitglied kann Tickets für sich und weitere Mitglieder bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.
    2. Ein Gruppenverantwortlicher kann entweder bis zu maximal 50 Tickets für seine Gruppenmitglieder beantragen oder Tickets für sich und weitere Mitglieder außerhalb seiner Gruppe bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.
    3. Ein Gruppenmitglied kann Tickets für sich und weitere Mitglieder in- oder außerhalb seiner Gruppe bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.
    4. Ein Familienverantwortlicher kann Tickets für die Familie bis zur Anzahl der Familienmitglieder oder Tickets für sich und weitere Mitglieder bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.
    5. Weitere geschäftsfähige Familienmitglieder (insbesondere Partner, Ehepartner) können Tickets für sich und weitere Mitglieder bis zur vom DFB festgelegten maximalen Ticketanzahl (4) beantragen.
    6. Jedes Fan Club-Mitglied darf nur in einem Antrag enthalten sein. Bitte beachtet:

    Für Teilnehmer, die nicht über die o.a. Gruppierungen der Fan Club-Betreuer, der Fan-Beauftragten der Bundesliga, 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie der Fanprojekte organisiert sind, muss die Bewerbung für Tickets zu Spielen im Ausland einzeln erfolgen, um auf das Kontingent aus dem Punkteranking (Ziff. 1 Buchstabe a) zurückgreifen zu können.

  5. Ja. Bei der Fan Club-Gruppenmitgliedschaft kann der Gruppenverantwortliche für seine Gruppenmitglieder (bis zu 50) bestellen. Darüber hinaus können auch bis zu vier Einzelmitglieder eine "Kleingruppenbestellung" aufgeben. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Gruppe bei erhöhter Nachfrage automatisch im Losverfahren des Bonussystems teilnimmt und die Bonuspunkte keine Berücksichtigung bei der Vergabe finden.

  6. Der Besteller/ Käufer erhält zunächst einen personalisierten Gutschein, welcher am Spielort persönlich gegen ein Original-Ticket eingetauscht werden muss.

  7. Der Voucher-Eintausch findet am Spielort in der Regel am Spieltag statt. Die Öffnungszeiten und Lage der Voucher-Eintauschstelle sind dem Voucher zu entnehmen. Das Original-Ticket wird nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (im Original) oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein – im Original) der auf dem Voucher aufgeführten Person ausgegeben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir um ein frühzeitiges Aufsuchen der Eintauschstelle.

  8. Ja. Dafür muss diese Vollmacht ausgefüllt und an ticket-service@dfb-events.de gemailt werden. Voraussetzung für die Umpersonalisierung sind folgende Punkte:

    • Gescannte Vollmacht
    • Die Person, auf die umpersonalisiert werden soll, muss Mitglied im Fan Club Nationalmannschaft sein
    • Die Person, auf die umpersonalisiert werden soll, ist noch kein Voucherinhaber 
    • Eine Umpersonalisierung muss spätestens 3 Werktage vor dem Länderspiel mit der Vollmacht beantragt werden
    • Es fällt eine Umpersonalisierungsgebühr in Höhe von 10 Euro an.
  9. Nein, jeder Voucherinhaber muss persönlich seinen Voucher vor Ort einlösen. Allerdings besteht die Möglichkeit der Umpersonalisierung vor Ort, sollte es dem ursprünglichen Voucherinhaber nicht möglich sein, das Spiel zu besuchen.

  10. In Ausnahmefällen kann der Voucher auch vor Ort umpersonalisiert werden (längere Wartezeit). Voraussetzung für die Umpersonalisierung sind folgende Punkte:

    • Ausgedruckte Vollmacht
    • Die Person, auf die umpersonalisiert werden soll, muss Mitglied im Fan Club Nationalmannschaft sein
    • Die Person, auf die umpersonalisiert werden soll, ist noch kein Voucherinhaber
    • Gültige Kreditkarte
    • Es fällt eine Umpersonalisierungsgebühr in Höhe von 10 Euro an. 
  11. Sollte der Voucher vor Ort verloren gegangen sein, kann gegen Ende der Öffnungszeit der Voucher-Eintauschstelle am Spieltag eine Überprüfung erfolgen. Voraussetzung für die Überprüfung und den möglichen Eintausch sind folgende Punkte:

    • Ticket-Voucher wurde noch nicht eingelöst
    • Identitätsausweis im Original liegt vor
    • Es fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro an
  12. Der Voucherinhaber meldet sich bis spätestens drei Tage vor dem Spiel per Mail unter ticket-service@dfb-events.de oder telefonisch unter 069 - 90 28 38 48.

  13. Ja, dazu muss zusammen derselbe Voucher-Schalter aufgesucht und die Voucher hintereinander umgetauscht werden.

Handicap Fanclub Fußball Nationalmannschaft

  1. Der Verein wurde am 03.11.2006 von zehn Rollstuhlfahrern und Nichtbehinderten in Frankfurt gegründet. Der Verein ist gemeinnützig und ist im Vereinsregister eingetragen.

    AG Freiburg im Breisgau VR 470987 

    Steuernummer: 17/432/15253

    Finanzamt Hamburg-Nord 17

    Der Verein setzt sich insbesondere für die Interessen der Fans mit Beeinträchtigungen ein. Der Verein will zu mehr Eigeninitiative motivieren, um die häusliche Isolation zu überwinden und ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern. Hierzu organisiert der Verein Besuche zu sportlichen und anderen Veranstaltungen, um damit auch das Miteinander und Verständnis zwischen Behinderten und Nichtbehinderten zu fördern. Der Verein sucht die Zusammenarbeit mit Sportveranstaltern und öffentlichen Organisationen, sowie Behörden zur Verbesserung des behindertengerechten Zugangs und Ausbaus von Sportstätten und Sportstadien.

  2. Informationen und Anmeldeformulare gibt es bei:

    Thomas Vorberger

    Tel: 0172 2971305

    E-Mail: thomas.vorberger@fanclub-betreuer.de

    oder auf der Website.

  3. Voraussetzungen zum Beitritt gibt es keine. Mitglied im Handicap Fanclub Fußball Nationalmannschaft kann jeder werden, der sich mit der Satzung und unseren Zielen identifiziert.

  4. Es gibt drei verschiedene Arten der Mitgliedschaft

    1. Vollmitglied, als reguläres Mitglied und im Fan Club Nationalmannschaft mit allen Vorteilen der Gruppenmitgliedschaft
    2. Fördermitglied, ohne Mitgliedschaft im Fan Club Nationalmannschaft
    3. Familienmitgliedschaft, ohne Mitgliedschaft im Fan Club Nationalmannschaft (diese muss aus organisatorischen Gründen direkt abgeschlossen werden)

    Alle Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

    U18 Mitgliedschaften kann der Handicap Fanclub nicht anbieten, da der Fan Club Nationalmannschaft dies für Gruppenmitglieder nicht vorgesehen hat.

  5. Die Vollmitgliedschaft kostet 30 Euro, wovon 22,50 Euro an den Fan Club Nationalmannschaft als Mitgliedsbeitrag abgeführt werden. Fördermitglieder zahlen einen selbst festgelegten Beitrag, mindestens jedoch 15 Euro. Als Nachweis erhalten Fördermitglieder eine Beitragsrechnung. Familienmitglieder, die bereits eine Familienmitgliedschaft im Fan Club Nationalmannschaft besitzen, zahlen 5 Euro pro Person. Als Nachweis erhält der Familienvorstand eine Beitragsrechnung. Beitragsrechnungen können steuerlich geltend gemacht werden. 

    Für neu abgeschlossene Vollmitgliedschaften erhebt der Fan Club Nationalmannschaft eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 10 Euro, die der Handicap Fanclub Nationalmannschaft e.V. komplett abführt.

  6. Ja, das ist möglich. Die bestehende Mitgliedschaft im Fan Club Nationalmannschaft wird in die Gruppenmitgliedschaft umgewandelt. Du bleibst damit Mitglied im Fan Club Nationalmannschaft. Nicht mehr als Einzelperson, sondern als Mitglied der Gruppe "Handicap Fanclub Fußball Nationalmannschaft e.V.".

    • Gesonderten Ticketservice innerhalb des Vereins über einen ständigen Ansprechpartner ohne besonderen organisatorischen Aufwand
    • Hilfe bei Reisevorbereitung und -durchführung zu Heim- und Auswärtsspielen
    • eigene Reiseangebote und komplett organisierte Touren zusammen mit anderen Fan Club-Betreuern zu Spielen im Ausland
    • bei Heimspielen Hilfe bei der Reiseplanung, Hotelunterkunft sowie Bahn- und Flugreservierung
    • Ständige Hilfe und Ansprechpartner bei Heim- und Auswärtsspielen vor Ort
    • jährliche Mitgliederversammlung/ -treffen
    • regelmäßige Newsletter
    • spezifische Anreise- und Stadionhinweise zu jedem Spiel
  7. Ja. Mitglieder bestellen vor Beginn des offiziellen Verkaufsstart beim Handicap Fanclub Nationalmannschaft e.V. per Mail.

    • Die Bestellung der Tickets erfolgt gemäß den individuellen Bedürfnissen.
    • Die komplette Abwicklung erfolgt über den Handicap Fanclub Nationalmannschaft e.V., zu jeder Bestellung wird eine Rechnung erstellt und der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift eingezogen.
    • Circa drei Wochen vor dem Spiel erfolgt ein automatischer Versand der Parkausweise, falls diese bei der Bestellung mit angefordert wurden.
  8. Dies ist ein Wunsch bzw. eine Anregung, die aus euren Kreisen stammt. Ähnlich, wie bei der Einführung der Gruppenkarte für ganze Fanclubs steht auch hier der Gemeinschaftsgedanke im Vordergrund.

    Hierfür hat sich der Verein "Handicap Fanclub Fußball Nationalmannschaft e.V." gegründet, um sich speziell um die Belange von Menschen mit Behinderung zu kümmern.

    "Handicap Fanclub Fußball Nationalmannschaft e.V." ist also ein eigener eingetragener Verein mit eigener Satzung.

  9. Die Kontaktaufnahme erfolgt über: 

    Thomas Vorberger 

    Tel.: 0172 2971305 

    E-Mail: thomas.vorberger@fanclub-betreuer.de

FAQ Hospitality

  1. Die Länderspiele sowie die DFB-Pokalendspiele sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Mehr Informationen finden Sie hier.

  2. Eine detaillierte Leistungsübersicht unserer Business-Seat-Kategorien und -Logen finden Sie hier.

  3. Ja, in unseren VIP-Bereichen gelten folgende Ermäßigungen für Kinder:
    - Ermäßigt 0 – 6 Jahre: 10,00 € brutto
    - Ermäßigt 7 – 14 Jahre: analog Kategorie 1 Ticket-Preis

    Eine Überprüfung der Gültigkeit erfolgt am Check-In.

    Bitte beachten Sie, dass beim DFB-Pokalfinale der Herren keine ermäßigten VIP-Tickets angeboten werden.

  4. Jeder Stadionbesucher benötigt ein eigenes VIP-Ticket. Informationen zu unseren Ermäßigungen finden Sie direkt im DFB-Ticketshop.

  5. Sofern Sie ein VIP-Ticket erworben haben und auf einen Rollstuhl oder Ähnliches angewiesen sind, informieren Sie uns bitte im Vorfeld, damit wir Ihnen eine barrierefreie Zuwegung gewährleisten können.

  6. Die Öffnungszeiten können Sie dem VIP-Ticket entnehmen.

  7. Bitte beachten Sie hier die Ticketinformationen, die im Vorfeld des jeweiligen DFB-Länderspiels/DFB-Pokalendspiels an die Ticketnutzer verschickt werden. Grundsätzlich sind Taschen bis zu einer Größe von DIN A4 erlaubt. Wir möchten Sie bitten, Kinderwägen oder größere Gegenstände im Auto zu verstauen, da im VIP-Bereich keinerlei Abgabemöglichkeiten vorhanden sind.

    • Bestellvorgang: Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internetpräsenz des DFB dafür vorgesehenen Onlinebefehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem DFB ab.
    • Wann erfolgt der Ticketversand? Nach Zahlungseingang und frühestens zwei bis drei Wochen vor der Veranstaltung.
    • Nicht erlaubt sind der Weiterverkauf der Tickets, ebenso die Nutzung der Tickets für Verlosungs- und Promotionzwecke.
  8. Die Vermarktung der Business-Seats und der Logen für die Pokalendspiele beginnen in der Regel immer Ende des Vorjahres. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Die Bewerbungsphase für Eintrittskarten für die DFB-Pokalendspiele in Berlin und Köln starten ebenfalls zum Ende des Vorjahres bzw. zu Beginn des Jahres des jeweiligen Pokalfinales. Weitere Informationen erhalten Sie über das DFB-Ticketportal.

    Die Ticketstelle des DFB erhält jedes Jahr im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Tickets ein Vielfaches an Anfragen. So wird für das Pokalfinale in Berlin jeweils eine Verlosung durchgeführt.

  9. Ob die Vermarktung der Business-Seats, Logen und Incentive-Angebote für das von Ihnen gewünschte Spiel bereits begonnen hat, erfahren Sie hier. Sollte die Vermarktung noch nicht gestartet sein, können Sie sich für den Newsletter registrieren. Wir informieren Sie dann zum Start der Vermarktungsphase.

    Informationen zu den aktuellen Vorverkäufen für die Spiele der A-Nationalmannschaft, der U 21-Mannschaft der Herren und der Frauen-Nationalmannschaft finden Sie im DFB-Ticketportal. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin hier noch nicht aufgenommen sein, so hat der Vorverkauf noch nicht begonnen. Sie können sich aber für den Ticketalarm registrieren. Wir informieren Sie dann regelmäßig über die Vorverkäufe zu den DFB-Länderspielen

  10. Werfen Sie doch einmal einen Blick in unser Glossary – hier werden alle Begrifflichkeiten, die den Bereich "DFB-Hospitality" betreffen, detailliert erklärt.

    Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gerne über hospitality@dfb.de kontaktieren.

FAQ Sportgerichtsbarkeit

  1. Verbandsgerichtsbarkeit ist die Streitentscheidung innerhalb eines Verbandes gegenüber den Verbands- bzw. Vereinsmitgliedern auf der Grundlage verbandseigener Regelwerke. Auf den DFB übertragen bedeutet dies, dass innerhalb der Sportgerichtsbarkeit des DFB die Mitglieder des DFB belangt werden können, wenn sie gegen die verbandseigenen Regelwerke verstoßen haben. Insofern ist Sportgerichtsbarkeit - anders als mitunter unterstellt - gerade keine quasi-staatliche Gerichtsbarkeit gegenüber jedermann. Adressat ist nur das Vereinsmitglied, das sich kraft Satzung oder Zulassungsvertrag der vereinsinternen Gerichtsbarkeit unterworfen hat.

  2. Rechtliche Grundlage der Sportgerichtsbarkeit ist das Grundgesetz selbst. Dort ist in Art. 9 Abs. 1 GG die Vereinsautonomie verankert. Davon umfasst ist die Selbstbestimmung der Vereine über die eigene Organisation und das Recht zur autonomen Gestaltung der inneren Verfassung. Und daraus ergibt sich das Recht zur eigenen Rechtsetzung und Rechtsprechung.

  3. Die Verbandsgerichtsbarkeit steht in keiner Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit und schließt diese auch nicht aus.

    Hierzu folgendes Beispiel: ein Fußballspieler (über seine Vereinsmitgliedschaft an die Statuten des DFB oder seines Landesverbandes gebunden) begeht ein Foul und verstößt damit gegen die Fußballregeln. Die Sportgerichtsbarkeit des DFB befindet darüber, ob dieses Foul als rohes Spiel oder Tätlichkeit im Sinne der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (DFB-RVO) zu werten ist und fällt eine Sanktion innerhalb des Strafrahmens, den die DFB-RVO vorsieht. Ob dabei – im extremen Fall – ein Foulspiel auch als Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuchs zu werten ist, entscheiden allein die staatlichen Gerichte. Ein weiteres Beispiel zur Differenzierung zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Verbandsgerichtsbarkeit ist der Fall „Robert Hoyzer“. Hoyzer hat sowohl gegen staatliche Normen als auch gegen die DFB-RVO verstoßen. Er wurde deswegen vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens in acht Fällen auf Dauer aus dem DFB und aus seinen Mitgliedsverbänden ausgeschlossen und vom Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Betrug (§ 263 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

    Im Verhältnis staatlicher Gerichtsbarkeit zur Verbandsgerichtsbarkeit ist zudem zu beachten, dass die Entscheidungen der Sportgerichtsbarkeit auch durch die staatlichen Gerichte (bzw. unabhängige Schiedsgerichte) überprüft werden können. Die Verbandsgerichtsbarkeit existiert folglich nicht neben der allgemeinen Rechtsordnung, sondern ist gerade Teil dieser.

  4. Zu den größten Vorzügen der internen Rechtsprechung gehören Effizienz und Geschwindigkeit der Entscheidungen. Allein in den ersten drei Herrenligen im Fußball werden pro Jahr ca. 450 sportgerichtliche Streitfälle effizient und endgültig entschieden. Die Entscheidungen ergehen dabei sehr schnell. Dies ist gerade im professionellen Sport von zentraler Bedeutung, da der sportliche Wettbewerb in einem Streitfall zeitnah Rechtsklarheit und Rechtssicherheit benötigt. Verfahren gegen Spieler und Trainer sind auf DFB-Ebene im Regelfall nach einigen Tagen rechtskräftig entschieden. Für den Betroffenen ist die Verbandsgerichtsbarkeit zudem kostengünstig, denn im Bereich des DFB werden keine Gerichtskosten im klassischen Sinne erhoben. Von der unterlegenen Partei eines Verfahrens sind lediglich die entstandenen Auslagen des (Sport-)Gerichts zu ersetzen.

  5. Die Sportgerichtsbarkeit des DFB ist vom Verfahren und den Begrifflichkeiten her stark an das Strafrecht und das Strafgesetzbuch (StGB) angelehnt. Im Bereich des DFB gibt es einen Kontrollausschuss, der die Aufgaben einer (Sport-)Staatsanwaltschaft wahrnimmt und Vorfälle untersucht und zur Verbandsgerichtsbarkeit anklagt. Die Gerichtsbarkeit ist im Bereich des DFB zweistufig ausgestaltet, d.h. es gibt ein DFB-Sportgericht, das die Fälle in erster Instanz entscheidet und darüber eine zweite Instanz als Berufungsgericht, das DFB-Bundesgericht.

  6. Der DFB hat das Prinzip der Gewaltenteilung übernommen. Mit Blick auf andere Verbände bzw. Vereine ist dies im Bereich des Vereinsrechts nicht selbstverständlich. Häufig wird die Sanktionsgewalt in einem Verein durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung und nicht durch satzungsmäßig dafür zuständige Organe ausgeübt. Im Sinne der Gewaltenteilung und der Vermeidung von Interessenkonflikten wird die Vereinsgerichtsbarkeit im Bereich des DFB jedoch durch eigens hierfür zuständige Organe ausgeübt. Um dem Betroffenen innerhalb des Verbandes zudem einen Rechtsweg zu garantieren, ist die Verbandsgerichtsbarkeit des DFB zweistufig ausgestaltet (1. Instanz: Sportgericht, 2. Instanz: Bundesgericht). Dies unterstützt auch die Akzeptanz der Urteile, einerseits bei den Betroffenen und andererseits in der Öffentlichkeit. 

  7. Die Rechtsorgane des DFB sind absolut unabhängig. Dies wird durch die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB garantiert. § 3 Nr. 2 DFB-RVO bestimmt, dass die Mitglieder des Sportgerichts und des Bundesgerichts unabhängig sind und nur dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder des Sportgerichts und des Bundesgerichts wird zudem über die Satzung des DFB garantiert. § 38 Nr. 2 DFB-Satzung legt fest, dass Mitglieder des Sportgerichts und des Bundesgerichts anderen Organen und Ausschüssen des DFB grundsätzlich nicht angehören dürfen.

  8. Der Kontrollausschuss hat nach § 50 DFB-Satzung die Aufgabe, die Einhaltung der Satzung und Ordnungen des DFB zu überwachen und bei Verstößen Anklage zu erheben. Der Kontrollausschuss kann u.a. Unsportlichkeiten verfolgen, die im Zusammenhang mit Bundesspielen begangen wurden. Er besteht aus zwölf Personen, die nach einem Geschäftsverteilungsplan für die verschiedenen DFB-Spielklassen zuständig sind.

  9. Nach § 15 DFB-RVO entscheidet das Sportgericht durch den Einzelrichter in allen Fällen ohne mündliche Verhandlung. Kommt es z.B. zu Zuschauerausschreitungen, leitet der Kontrollausschuss des DFB ein Ermittlungsverfahren ein und fordert zunächst die betroffenen Vereine zu einer Stellungnahme auf.

    Nach Eingang der Stellungnahme wird über den weiteren Fortgang entschieden.

    Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, stellt der Kontrollausschuss einen Strafantrag beim Einzelrichter des Sportgerichts. Vergleichbar ist dieser Strafantrag mit einem Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaften. Der Strafantrag geht sodann dem Betroffen zu.

    Stimmt der Betroffene dem Strafantrag zu, hat der Einzelrichter dem Strafantrag zu entsprechen (sofern keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen).

    Stimmt der Betroffene dem Strafantrag des Kontrollausschusses nicht zu, fällt der Einzelrichter ein Urteil. Grundsätzlich erfolgt auch dies noch im schriftlichen Verfahren. Der Einzelrichter darf dabei im Strafmaß nicht über das hinausgehen, was der Kontrollausschuss als Sanktion beantragt hatte.

    Gegen diese schriftliche Einzelrichterentscheidung können dann sowohl der Betroffene als auch der Kontrollausschuss binnen 24 Stunden nach Zugang der Entscheidung eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragen.

  10. Selten. Die Effizienz der Konfliktlösung im Bereich der DFB-Sportgerichtsbarkeit zeigt sich dadurch, dass die meisten Sportgerichtsverfahren im Einzelrichterverfahren einvernehmlich, d.h. mit Zustimmung des Betroffenen, abgeschlossen werden können. So werden ca. 85 % der Verfahren mit Zustimmung des Betroffenen zum Strafantrag des Kontrollausschusses beendet. Weitere 12 % der Verfahren werden nach einem Einzelrichterurteil im schriftlichen Verfahren rechtskräftig. Eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht ist die Ausnahme und wird nur in ca. 3 % der Fälle beantragt.

  11. Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung entscheidet das DFB-Sportgericht nicht mehr nur durch den Einzelrichter, sondern durch ein Gremium in einer Besetzung mit drei Sportrichtern. Dies sind der Vorsitzende des jeweiligen Verfahrens, ein sog. DFB-Beisitzer sowie ein sog. Fachbeisitzer, dessen Auswahl sich nach § 39 DFB-Satzung richtet. Gegen eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist innerhalb einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich. Das DFB-Bundesgericht entscheidet verbandsintern abschließend über ein Sportgerichtsverfahren. Das DFB-Bundesgericht entscheidet grundsätzlich in einer Besetzung mit drei, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung mit fünf Sportrichtern.

    Wichtig ist: Vor dem Bundesgericht gilt gemäß § 28 DFB-RVO ein Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Das bedeutet: Entscheidungen können nicht zum Nachteil der die Berufung einlegenden Partei abgeändert werden. Anders ist dies nur, wenn beide Parteien in Berufung gegangen sind.

  12. Voraussetzung für die von einem Sportverband kraft seiner Verbandsautonomie verhängten Sanktionen ist, dass die konkrete Sanktion in der Satzung des Verbandes aufgeführt ist. Für den Bereich des DFB sind die Sanktionen, die die Rechtsorgane des DFB verhängen können, in § 44 Nr. 2 der DFB-Satzung aufgeführt und in der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (insbesondere in den §§ 7 bis 9 DFB-RVO) konkretisiert. Der Strafrahmen ist sehr breit. Die häufigsten Fälle sind Geldstrafen und Spielsperren. Gemäß § 44 Nr. 3 der Satzung können mehrere Strafen auch nebeneinander verhängt werden. Zudem sind erzieherische Maßnahmen zulässig, etwa Auflagen zur Verbesserung der Stadioninfrastruktur oder zur Durchführung von gewaltpräventiven Maßnahmen. Seit 2013 ist in der Satzung und der DFB-RVO auch eine Strafaussetzung zur Bewährung vorgesehen. Die Tatbestände lassen sich nach den jeweils betroffen Gruppen – Spieler, Vereine und Tochtergesellschaften, sonstige Personen – sachgerecht differenzieren.

FAQ Ticketing

  1. Die aktuellen Preise zu den jeweiligen Länderspielen der A-, U 21- und Frauen-Nationalmannschaften, DFB-Pokalendspiele (Männer und Frauen) und anderen Veranstaltungen des DFB finden Sie mit Verkaufsstart im Ticket-Webshop auf tickets.dfb.de.

  2. Bei Länderspielen der A-, U 21- und Frauen-Nationalmannschaften, den DFB-Pokalendspielen und anderen Veranstaltungen des DFB benötigt jeder Zuschauer ein Ticket. Kinderkarten gelten bis einschließlich 6 Jahren. Ermäßigte Tickets (Kopien der Ausweise erforderlich) erhalten im Rahmen der Verfügbarkeit: Kinder bis einschließlich 16 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab 50 Prozent).

  3. Sie haben die Möglichkeit nachfolgende Bestellwege zu nutzen:

    • Im Internet unter tickets.dfb.de

    • Telefonisch unter 0 69 – 90 28 33 33

    • Heimverein des Stadions im jeweiligen Austragungsort

    • Zuständiger Landesverband des jeweiligen Austragungsortes

    • Reservix- und ADticket-Vorverkaufsstellen

  4. Generell liegt die Limitierung einer Bestellung von Privatpersonen bei vier Tickets pro Spiel. Sofern diese Regelung bei einem Spiel aufgehoben wird, kann eine entsprechend höhere Anzahl im Ticket-Webshop bestellt werden. Firmen und Vereine können bis zu maximal 50 Tickets bestellen. Hierzu muss die entsprechende Bestellung schriftlich auf dem Briefbogen der jeweiligen Firma/des Vereins an ticket-service@dfb-events.de gerichtet werden.

  5. Bestellungen können nach dem jeweiligen Verkaufsstart, der in Form eines DFB-Ticketing Newsletters beziehungsweise auf tickets.dfb.de veröffentlicht wird, über die unter Ziffer 3 der FAQ aufgeführten Wege getätigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen vor dem jeweiligen Verkaufsstart keine Berücksichtigung finden können.

  6. Bei telefonischen Bestellungen über den DFB-Ticketservice kann per Kreditkarte und per Lastschrift bezahlt werden. Im Ticket-Webshop besteht zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung per Sofortüberweisung (Achtung: Voraussetzung ist die Nutzung von Online-Banking) und gegebenenfalls weiterer Zahlungsmethoden.

  7. Je E-Mailadresse kann grundsätzlich nur ein Konto angelegt werden.

  8. Bei telefonischen Bestellungen und Bestellungen über den Ticket-Webshop für Heimspiele der A-, U 21- und Frauen-Nationalmannschaften, dem DFB-Pokalfinale der Frauen und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen des DFB wird der Kauf unmittelbar abgeschlossen. Der Versand der Tickets erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis fünf Werktagen nach Bestelleingang (vorbehaltlich der erfolgreichen Zahlung und etwaiger Sicherheitsprüfungen).

    Bei Ticketanträgen im Ticket-Webshop für das DFB-Pokalfinale der Männer und für Auslandsspiele der A-Nationalmannschaft (Verkauf nur an Mitglieder im Fan Club Nationalmannschaft) erfolgt nach Beendigung der angegebenen Frist die Zuteilung der Tickets aus allen vorliegenden, geprüften und gültigen Anträgen. Sofern die Nachfrage größer ist als das verfügbare Ticketkontingent, erfolgt die Zuteilung in einem zufälligen, EDV-gesteuerten Losverfahren. Der Kunde wird über das Ergebnis der Zuteilung sowie den Versand der Tickets beziehungsweise Voucher informiert.

  9. Bei Bestellungen für Sehbehindertenplätze wird zusätzlich zu den Bestelldaten noch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises benötigt. Eine Bestellung kann über das folgende Formular erfolgen.

  10. Bei Bestellungen für Rollstuhlfahrerplätze wird zusätzlich zu den Bestelldaten noch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises benötigt. Eine Bestellung kann über das folgende Formular erfolgen.

  11. Bei Bestellungen für Hörgeschädigte wird zusätzlich zu den Bestelldaten noch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises benötigt. Eine Bestellung kann über das folgende Formular erfolgen.

  12. Grundsätzlich ja. Gegebenenfalls gibt es Einschränkungen aufgrund von notwendigen Fantrennungen und Einschränkungen der Zahlarten.

  13. Eine Bestellbestätigung erfolgt per E-Mail, wenn die Ticketbestellung über das Ticketportal unter tickets.dfb.de erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, war unter Umständen eine Zustellung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse nicht möglich. In diesen Fällen können Sie sich unter KONTAKT auf tickets.dfb.de an den DFB-Ticketservice wenden.

  14. Innerhalb Deutschlands: per DHL (8,00 EUR inklusive Bearbeitungsgebühr), ab fünf Tage vor dem Spiel: DHL Express (12,00 EUR inklusive Bearbeitungsgebühr), Ausland: DHL (20,00 EUR inklusive Bearbeitungsgebühr) und Print@Home.

  15. Gerne können Sie bei einer Bestellung eine abweichende Lieferadresse angeben. Bitte achten Sie darauf, dass eine Zustellung an Postfachadressen nicht möglich ist.

  16. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmeregelungen gelten bei Spielverlegung oder Spielabsagen.

  17. Sie können am Spieltag auf dem Stadiongelände an einer Clearingstelle eine Aufzahlung zu einem Vollzahlerticket in bar vornehmen.

  18. Schiedsrichtertickets können gegen Vorlage (oder Einsendung einer Kopie) des Schiedsrichterausweises über den zuständigen Landesverband des Austragungsortes bestellt werden. Vergabe nach Verfügbarkeit.

  19. Business-Seats können direkt im Ticket-Webshop auf ticket.dfb.de bestellt werden, Logen sind erhältlich unter events.dfb.de.

  20. Tickets zu Auslandsspielen der A-Nationalmannschaft sind in der ersten Verkaufsphase grundsätzlich nur für Mitglieder des Fan Club Nationalmannschaft im Ticket-Webshop erhältlich. Über eine eventuelle zweite Verkaufsphase Public Sale sind Informationen unter www.dfb.de abrufbar. Tickets zu Auslandsspielen der U 21- und Frauen-Nationalmannschaft müssen direkt über den gastgebenden Nationalverband angefragt werden.

  21. Nähere Einzelheiten zu diesen Tickets sind nach erfolgter Qualifikation zu den jeweiligen Endrunden und nach Information seitens der FIFA/UEFA auf www.dfb.de ersichtlich.

  22. Jeweils gegen Ende des Kalenderjahres beziehungsweise zu Beginn des nächsten Kalenderjahres beginnt über das Ticketportal die Bewerbungsphase für das DFB-Pokalendspiel der Männer in Berlin. Achten Sie auf Meldungen auf der DFB-Homepage. Wir bitten um Verständnis, dass unter allen Bewerbern gelost wird. In der Regel erreichen den DFB über das Bewerbungsportal eine so große Anzahl an Ticketanfragen, dass das zur Verfügung stehende Kontingent mehrfach übertroffen wird.

    Für das DFB-Pokalendspiel der Frauen beginnt der Kartenvorkauf jeweils zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden News-Meldungen auf der DFB-Webseite.

  23. Diese werden spielspezifisch an alle Ticketkäufer vor einem Länderspiel per E-Mail versendet.

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