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AGB Fan Club Nationalmannschaft

Teilnahmebedingungen Fan Club Nationalmannschaft

Der Deutsche Fußball-Bund e.V. hat das Projekt "Fan Club Nationalmannschaft" ins Leben gerufen. Ziele des Projekts sind die Förderung der Fankultur und die Verbesserung der Atmosphäre und der Sicherheit im Stadion, sowie im Umfeld der Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaften. Fans der Nationalmannschaften können sich bei der DFB GmbH & Co. KG (DFB) als teilnehmende Person des Fan Club Nationalmannschaft anmelden. Sie erhalten eine Fan-Karte, die zur Inanspruchnahme verschiedener vom DFB jeweils festgelegter Leistungen berechtigt. Der DFB erwartet, dass diese Fans durch ihr Auftreten und ihr Verhalten das Erscheinungsbild der deutschen Fußball-Nationalmannschaften und des DFB positiv beeinflussen und gegen Diskriminierung, Rassismus und Gewalt sowie für Toleranz und Fairness eintreten.

Für das Verhältnis zwischen dem DFB und den teilnehmenden Personen des Fan Club Nationalmannschaft gelten die nachstehenden Regelungen. Durch die Anmeldung zum Fan Club Nationalmannschaft erkennt die jeweilige teilnehmende Person die Geltung dieser Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

    1. Teilnehmende Personen des Fan Club Nationalmannschaft können nur natürliche Personen werden. Vertragspartner ist die DFB GmbH & Co. KG (DFB).
    2. Teilnehmende Personen des Fan Club Nationalmannschaft müssen voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß durch eeine*n gesetzliche*n Vertreter*in vertreten sein. Bei einer Familienteilnahme genügt die volle Geschäftsfähigkeit eines*einer gesetzlichen Vertreters*in. Verfahren und Voraussetzungen für die Teilnahme werden nach billigem Ermessen vom DFB festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Personen, gegen die zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Stadionverbot durch den DFB, den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder durch einen dem DFB angeschlossenen Verein ausgesprochen ist, sind von der Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft ausgeschlossen. Der DFB darf die von Antragsteller*innen gemachten persönlichen Angaben mittels Vorlage geeigneter Unterlagen, wie insbesondere Personalausweis, Meldebescheinigung usw. überprüfen.
    3. Eine Teilnahme ist nur über eine Online-Anmeldung auf der Homepage des DFB unter mein.dfb.de möglich. Dort besteht die Möglichkeit zu wählen, ob die Teilnahme sofort oder erst mit dem kommenden Kalenderjahr beginnen soll. Der DFB wird den Zugang des Antrags unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Antrags auf Teilnahme dar. Die Teilnahme beginnt erst mit der darauffolgenden schriftlichen Anmeldebestätigung.
    4. Durch die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft wird kein Recht zur Mitgliedschaft im DFB oder in den ihm angehörenden Verbänden und Vereinen begründet.
    5. Einzelteilnahmen (ausgenommen U 23-Teilnahme) können an natürliche und volljährige Personen verschenkt werden. Die schenkende Person bestellt im DFB-Fanshop einen Geschenkgutschein. Der Gutschein kann durch die beschenkte Person mittels eines Gutschein-Codes online aktiviert werden. Die obige Ziff. I. Nr. 4 findet Anwendung. Die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft aufgrund eines Geschenkgutscheins ist auf das Kalenderjahr begrenzt, in dem der Gutschein aktiviert wurde. Einer Kündigung bedarf es nicht. Die beschenkte Person hat die Möglichkeit, die Teilnahme zu verlängern und wird am Ende des ersten Teilnahmejahres von Seiten des Fan-Club-Service über die Verlängerungsmöglichkeit informiert.
    6. Die teilnehmende Person hat dem DFB oder dem Fan-Club-Service unverzüglich eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung schriftlich mitzuteilen. Versäumt die teilnehmende Person schuldhaft eine Mitteilung, ist der DFB nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Leistungserbringung notwendigen Auskünfte einzuholen. Die teilnehmende Person hat dem DFB die hierdurch entstehenden Aufwendungen vollständig zu erstatten. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht korrekten Bankverbindung – z. B. einer falschen IBAN oder BIC – entstehen.
    7. Die eigene Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft ist nicht auf andere Personen übertragbar.
    8. Die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft endet durch Tod oder durch ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Mit der Beendigung der Teilnahme erlöschen sämtliche mit der Teilnahme verbundene Anrechte gegenüber dem Fan Club Nationalmannschaft.
    1. Die Fan-Karte gibt es grundsätzlich in drei Formen: als Einzelkarte, als Familienkarte und als Gruppenkarte. Dem DFB steht es frei, weitere Kartenformen zu entwickeln und auszugeben (vgl. Ziff. II. Nr. 13).
    2. Jede teilnehmende Person des Fan Clubs Nationalmannschaft erhält eine Fan-Karte. Auch im Rahmen der Familien- oder Gruppenteilnahme erhält jede teilnehmende Person eine Fan-Karte (vgl. Ziff. II. Nr. 3, Nr. 5). Ohne Unterschrift der teilnehmenden Person ist die Fan-Karte ungültig. Die Gestaltung der Fan-Karte sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale wird vom DFB festgelegt.
    3. Eltern oder Elternteile können für sich und ihre im gleichen Haushalt mit ihnen lebenden Kindern, bis zu deren 23. Geburtstag, eine Familienteilnahme beantragen. Der Nachweis kann in Form von Geburtsurkunde, Kindergeldbescheinigung etc. vom Fan-Club-Service angefordert werden. Darüber hinaus kann die Familienteilnahme von Kindern bis zum 27. Geburtstag gegen Nachweis (vgl. Ziff. II Nr. 4) verlängert werden. Die Familienteilnahme endet für alle mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das jüngste teilnehmende Kind den 23. Geburtstag begeht und keine Voraussetzung mehr für eine verlängerte Teilnahme analog zu einer verlängerten U 23-Teilnahme (vgl. Ziff. II Nr. 4) besteht. Die Familienmitglieder werden vom Fan-Club-Service über die Möglichkeit einer Einzelteilnahme informiert und können eine solche beantragen. Die Familie benennt einen Familienverantwortlichen (Antragsteller*in), der gegenüber dem DFB für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die übrigen Angehörigen der Familie verantwortlich und für diese der*die Ansprechpartner*in ist. Muss die Familienteilnahme aufgelöst werden, wird die Teilnahme des Familienverantwortlichen automatisch in eine Einzelteilnahme umgewandelt.
    4. Erwachsene im Alter von 18 bis 23 Jahren können eine U 23-Teilnahme beantragen. Bei Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden kann diese U23-Teilnahme bis zum 27. Geburtstag verlängert werden. Hierzu ist jährlich, spätestens bis zum Ablauf eines Kalenderjahres, ein Nachweis durch Übersendung eines Schüler*innen-, Studien- bzw. Ausbildungsnachweises erforderlich. Die U 23-Teilnahme ist eine Einzelteilnahme mit zeitlich befristeten Vergünstigungen, die mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der*die U 23-Teilnehmer*in den 23. Geburtstag begangen hat oder - im Falle einer verlängerten U 23-Teilnahme - mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der*die U 23-Teilnehmer*in den 27. Geburtstag begangen hat, endet. Nach Ablauf einer U 23- oder einer verlängerten U 23-Teilnahme erfolgt automatisch die Umstellung in eine Einzelteilnahme mit dem entsprechenden Beitragssatz (vgl. Ziff. III Nr. 1).
    5. Eine Anmeldung zur Gruppenteilnahme setzt bei der Anmeldung eine Mindestanzahl von 10 teilnehmenden Personen voraus. Die Gruppe trägt einen gemeinsamen Gruppennamen und benennt einen Gruppenverantwortlichen, der gegenüber dem DFB für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die übrigen Angehörigen der Gruppe verantwortlich und für diesen die Ansprechperson ist. Der Gruppenname bedarf der vorherigen Zustimmung durch den DFB. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Gruppennamen. Der Gruppenname muss mit dem Erscheinungsbild des DFB und den deutschen Fußball-Nationalmannschaften in Einklang stehen und darf den Zielen des DFB, gegen Diskriminierung, Rassismus und Gewalt sowie für Toleranz und Fairness einzutreten, nicht abträglich sein. Gruppenverantwortliche haften neben den einzelnen teilnehmenden Personen für den gesamten Beitrag ihrer Gruppe. Die Gruppenteilnahme bleibt bestehen, wenn sich die Gruppenstärke durch Kündigung oder sonstiges Ausscheiden einzelner Gruppenteilnehmer*innen auf weniger als 10 teilnehmenden Personen verringert. Reduziert sich die Gruppenstärke jedoch auf unter 8 teilnehmende Personen, endet die Gruppenteilnahme für die verbleibenden Gruppenteilnehmer*innen zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Teilnehmeranzahl der Gruppe sich auf unter 8 teilnehmende Personen reduziert hat. Die verbleibenden Gruppenteilnehmer*innen werden vom Fan Club-Service über die Möglichkeit einer Einzelteilnahme informiert und können eine solche beantragen. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl nach Anmeldung der Gruppe unterschritten, so wird trotzdem der Mindestbeitrag fällig (vgl. Ziff. III. Nr. 1).
    6. Jede teilnehmende Person hat die Fan-Karte nach Erhalt unverzüglich auf der vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die teilnehmende Person hat die Fan-Karte nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren, sodass sie nicht in die Hände Dritter gelangen kann.
    7. Die Fan-Karte dient als Nachweis für die Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft und berechtigt (ggf. auf Verlangen des DFB in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis) zur Inanspruchnahme der für die teilnehmende Person des Fan Club Nationalmannschaft angebotenen und/oder vermittelten Leistungen (Ziff. V.). Sie gilt nur persönlich und ist nicht übertragbar.
    8. Die Fan-Karte behält ihre Gültigkeit während der gesamten Dauer der Zugehörigkeit zum Fan Club Nationalmannschaft.
    9. Jeder Verlust oder Missbrauch der Fan-Karte ist dem DFB unverzüglich zu melden. Der DFB wird die Fan-Karte daraufhin unverzüglich sperren. Die Sperrung erfolgt für die teilnehmende Person kostenlos.
    10. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, sowie bei Namensänderungen kann eine neue Fan-Karte ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer neuen Karte wird vom DFB eine Gebühr von 10,– € erhoben. Im Falle der Beschädigung ist die alte Fan-Karte an den DFB oder den Fan Club-Service zurückzugeben. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, eine als abhandengekommen gemeldete und wiedergefundene Fan-Karte nach Erhalt der Ersatzkarte unverzüglich an den DFB oder den Fan Club-Service zurückzugeben. Die Fan-Karte darf und kann in diesem Fall nicht weiter benutzt werden, da sie gesperrt wurde.
    11. Die Fan-Karte bleibt Eigentum des DFB und ist bei Beendigung der Teilnahme unverzüglich an den DFB zurückzugeben.
    12. Der DFB kann andere Formen von Fan-Karten und Kategorien von Teilnahmen einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den teilnehmenden Personen angebotenen Leistungen und der Höhe des Jahresbeitrages von den übrigen Teilnahmen unterscheiden können.
    13. Der Wechsel in eine andere Form der Teilnahme ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Für den Wechsel in eine andere Form oder Kategorie der Teilnahme wird vom DFB eine Gebühr in Höhe von 7, – € erhoben. Die teilnehmende Person erhält nach einem Wechsel eine neue Fan-Karte.
    1. Der Jahresbeitrag beträgt 30,– € pro Kalenderjahr für die Einzelteilnahme. Für U 23-Teilnehmer*innen beträgt der Jahresbeitrag 15,-€. Für die Familienteilnahme beträgt der Jahresbeitrag 30,– € für den*die Familienverantwortliche*n, zuzüglich jeweils 10,– € für jedes weitere teilnehmende Familienmitglied. Bei der Gruppenteilnahme beträgt der Jahresbeitrag pro teilnehmendem Gruppenmitglied 22,50 €. Die anfallenden Jahresbeiträge bei einer Familien- und bei einer Gruppenteilnahme werden grundsätzlich der Bankverbindung des vom Familien- bzw. Gruppenverantwortlichen angegebenen Kontos belastet. Wird die Mindestanzahl von 10 teilnehmenden Personen für eine Gruppenteilnahme nach der Anmeldung unterschritten, fällt dennoch der Mindestbeitrag von 225,– € pro Kalenderjahr an. Wird die Teilnehmer*innenzahl von 8 Personen unterschritten und die verbleibenden Gruppenteilnehmer*innen werden zu Einzelteilnehmer*innen, beträgt der Jahresbeitrag pro Teilnehmer*in 30,– €.
      Der Jahresbeitrag für das von der teilnehmenden Person benannte erste Kalenderjahr (vgl. Ziff. I. Nr. 4 und Nr. 6) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Teilnahme erst während des bereits laufenden Kalenderjahres beginnt.
    2. Verfügt ein*e Einzelteilnehmer*in, ein*e Familienverantwortliche*r oder ein*e Gruppenverantwortliche*r über keine SEPA-fähige Bankverbindung, erhöht sich der Jahresbeitrag aufgrund der erhöhten Bankgebühren und des Verwaltungsaufwandes um 10, – €.
    3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt mittels elektronischen Lastschriftverfahrens, und zwar erstmals vor Übergabe der Fan-Karte und dann jeweils im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres; die teilnehmende Person erklärt sich dazu bereit, ein SEPA-Lastschriftmandat und das Einverständnis zur Abbuchung von einem bei einer Bank/Sparkasse mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto und die Anweisung der Bank/Sparkasse, die SEPA-Lastschrift einzulösen, zu erteilen
    4. Der DFB kann den Beitrag nach Maßgabe der Ziff. XII. Nr. 2 dieser Bestimmungen anpassen.
    5. Die Aufrechnung gegen den Jahresbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  1. Im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Fan Club Nationalmannschaft fällt für den notwendigen Verwaltungsaufwand einmalig eine Anmeldegebühr an. Für die Einzelteilnahme beträgt diese 10,– € und im Rahmen der Gruppenteilnahme bei Gruppenverantwortlichen und Gruppenteilnehmer*innen pro teilnehmender Person 10,– €. Bei der Familienmitgliedschaft fällt die Gebühr in Höhe von 10,– € nur für den Familienverantwortlichen an. Ausgenommen von der Anmeldegebühr sind Umwandlungen der Teilnahme am Fan Club Nationalmannschaft (z. B. von der Familien- zur Einzelteilnahme und von der Gruppen- zur Einzelteilnahme vgl. Ziffer II Nr. 13).

    1. Die teilnehmende Person ist zur Inanspruchnahme der jeweils im Internet (z. B. www.fanclub.dfb.de oder weiteren Online-Medien) bekannt gegebenen Leistungen berechtigt.
    2. Die Leistungen können nur von der teilnehmenden Person persönlich und nur dann angefordert werden, wenn der Jahresbeitrag (vgl. Ziff. III.) und die Anmeldegebühr (vgl. Ziff. IV.) vollständig bezahlt ist.
    3. Die entgeltliche Weitergabe der angeforderten Leistung an Dritte ist unzulässig (vgl. Ziff. VI. Nr. 2 und Nr. 3), es sei denn, der DFB hat bei der Bekanntgabe der Leistung Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z. B. Erwerb von mehreren Eintrittskarten durch eine teilnehmende Person).
    4. Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, teilt der DFB dies mit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen den DFB hergeleitet werden. Im Übrigen gilt Ziff. X. dieser Teilnahmebedingungen.
    5. Der DFB kann für die einzelnen Leistungen Sonderbedingungen erlassen, die zusammen mit der betreffenden Leistung bekannt gegeben werden. Die Sonderbedingungen können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder sonstige Einschränkungen beinhalten. Darüber hinaus kann der DFB den teilnehmenden Personen des Fan Club Nationalmannschaft Vorteilssysteme, wie beispielsweise ein Bonussystem zur bevorzugten Ticketvergabe, bieten. Die Regeln und die Anwendung eines solchen Vorteilssystems werden separat auf der Webseite des Fan Clubs Nationalmannschaft veröffentlicht. Der DFB behält sich das Recht vor, die Regeln und die Anwendung eines Vorteilssystems jederzeit zu ändern.
    6. Der DFB bietet den teilnehmenden Personen eigene Leistungen an und vermittelt auch fremde Leistungen bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder Leistungen. Bei fremden Leistungen kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen der teilnehmenden Person und dem*der Dritten zustande. Die teilnehmende Person wird schon bei dem Angebot über die Identität der*des Anbieters*in der Leistung informiert. Der DFB haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Leistung des*der Dritten oder für durch diese verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Leistungen des DFB gilt Ziff. X. dieser Teilnahmebedingungen.
    7. Gestohlene oder sonst verlorene Leistungen (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt.
    1. Die Teilnahme im Fan Club Nationalmannschaft erfolgt jeweils grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern sie nicht von einer der beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des aktuellen Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung zum Ende des aktuellen Kalenderjahres wird nur wirksam, wenn sie bis spätestens zum 31.12. des jeweiligen Jahres bis 24 Uhr beim DFB eingegangen ist. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Die Kündigung ist zu richten an:

      DFB-Servicezentrum
      "Fan Club Nationalmannschaft"
      Im Gahnerb 3
      76756 Bellheim
      oder
      per E-Mail an: fanclub-service@mein.dfb.de
      oder
      per Fax an: 07272 / 700 90 33

    Bereits gezahlte Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.

    2. Den Parteien steht zudem das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen fort.
    Ein wichtiger Grund liegt für den Fan Club Nationalmannschaft insbesondere in folgenden Fällen vor:

    • schwerwiegender Verstoß der teilnehmenden Person gegen diese Teilnahmebedingungen, die Website-Nutzungsbedingungen und die Community-Nutzungsbedingungen
    • wiederholter oder anhaltender Zahlungsrückstand fälliger Beiträge
    • gröbliche Schädigung des Ansehens des DFB oder des Fan Club Nationalmannschaft
    • Missbrauch oder Manipulation der Teilnahme im Fan Club Nationalmannschaft für persönliche oder kommerzielle Zwecke
    • Beteiligung an illegalen Aktivitäten oder strafbaren Handlungen
    • wesentliche Falschangaben der teilnehmenden Person
    • Außer in den Fällen von §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer solchen Abmahnung bedarf es insbesondere in folgenden Fällen nicht:
    • Die teilnehmende Person wird durch rassistische, diskriminierende, volksverhetzende Äußerungen jeder Art oder entsprechendes Auftreten auffällig. Dies gilt insbesondere auch bei entsprechenden Beiträgen der teilnehmenden Person in der Community des Fan Clubs Nationalmannschaft.
    • Die teilnehmende Person veräußert über den Fan Club Nationalmannschaft erhaltene Eintrittskarten zu einem höheren Preis, als er selbst inklusive etwaiger Vorverkaufs- oder Versandgebühren an den DFB bezahlt hat, an Dritte. Hiervon umfasst sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-Plattformen (eBay, viagogo etc.).
    • Die teilnehmende Person veräußert über den Fan Club Nationalmannschaft erhaltene Eintrittskarten für ein Auswärtsspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft an Nichtmitglieder des Fan Clubs Nationalmannschaft. Möchte eine teilnehmende Person eine Eintrittskarte für ein Auswärtsspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft auf ein anderes Mitglied des Fan Clubs Nationalmannschaft übertragen, kann er*sie dies dem DFB vorab per E-Mail an ticket-service@dfb-events.de oder auch noch an der Clearingstelle am Stadion mitteilen.
    • Gegen die teilnehmende Person wurde ein Stadionverbot ausgesprochen.
    • Die teilnehmende Person wird durch illegale Aktivitäten oder strafbare Handlungen auffällig.

    3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann die teilnehmende Person von einer erneuten Mitgliedschaft am Fan Club Nationalmannschaft ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Dauer des Ausschlusses sind insbesondere, der Wegfall des Ausschlussgrundes, die Schwere des Verstoßes und dessen Folgen sowie etwaige Erkenntnisse über die Einsicht der teilnehmenden Person und seine Reue als auch etwaige Erkenntnisse über vorherige Verfehlungen der teilnehmenden Person zu berücksichtigen.

  2. Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, DFB-Servicezentrum "Fan Club Nationalmannschaft", Im Gahnerb 3, 76756 Bellheim, Fax: 07272 / 700 90 33, E-Mail: fanclub-service@mein.dfb.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Muster-Widerrufsformular anzeigen

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
     

    Das Widerrufsrecht erlischt, sobald eine Leistung aus dem Portfolio des Fan Club Nationalmannschaft beansprucht wurde.

     

    Ende der Widerrufsbelehrung

  3. Vertragspartner der teilnehmenden Person ist die DFB GmbH & Co. KG. Ansprechpartner ist die DFB GmbH & Co. KG, „Fan Club Nationalmannschaft“, Kennedyallee 274, 60528 Frankfurt am Main, oder das DFB-Servicezentrum "Fan Club Nationalmannschaft", Im Gahnerb 3, 76756 Bellheim.

  4. Der DFB kann bei der Umsetzung des Projektes Fan Club Nationalmannschaft Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen, sich offiziell als "Partner*in", "Förder*in", "Unterstützer*in" o. ä. des Fan Club Nationalmannschaft zu bezeichnen.

    1. Der DFB haftet dem Grunde nach für Schäden der teilnehmenden Person,
      • die der DFB oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
      • die durch die Verletzung einer Pflicht durch den DFB oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind;
      • die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung des DFB oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen;
      • wenn bei Kauf- oder Werkverträgen vom DFB eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder
      • die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzes resultieren.
    2. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der DFB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    3. In anderen als den genannten Fällen ist die Haftung des DFB - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
  5. Der DFB verarbeitet die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person unter Einhaltung des anwendbaren Rechts. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

    1. Der DFB behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten erforderlich ist.
    2. Der DFB kann die Höhe des Jahresbeitrages moderat anpassen. Der DFB wird eine solche Anpassung nur dann vornehmen, wenn sich die dem DFB entstandenen Kosten für die Durchführung des Fan Clubs Nationalmannschaft erhöht haben und eine solche Erhöhung für den DFB nicht vorhersehbar war oder sich die Marktlage geändert hat.
    3. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden der teilnehmenden Person per E-Mail oder Brief unter Hinweis auf die Änderungen mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.fanclub.dfb.de) bekannt gegeben. Zugleich wird der teilnehmenden Person eine Frist von einem Monat seit Bekanntgabe gesetzt, in welcher dieser*m die Möglichkeit eingeräumt wird, den geänderten Teilnahmebedingungen zu widersprechen. Lässt die teilnehmende Person diese Frist ohne Widerspruchverstreichen, gilt sein*ihr Schweigen als Zustimmung, wenn der DFB ihn bei der Bekanntgabe auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen hat.
  6. Durch die Teilnahme erwirbt die teilnehmende Person keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Fan Clubs Nationalmannschaft. Der DFB kann das Projekt Fan Club Nationalmannschaft jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.

  7. Es gilt deutsches Recht. Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Frankfurt am Main. Ist die teilnehmende Person Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Frankfurt am Main vereinbart.

  8. Durch die Anmeldung zum Fan Club Nationalmannschaft erkennt die teilnehmende Person die Geltung dieser Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Punkte dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: 29.08.2024

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