Alternative Sanktionsmaßnahmen

Alternative Sanktionsmaßnahmen orientieren sich im Kern an pädagogischen und integrativen Zielsetzungen. Sie helfen den Betroffenen dabei, ihr Problembewusstsein (u. a. für Fairness und gegenseitigen Respekt) zu verbessern, Konflikte angemessen zu bewältigen und damit an den emotionalen wie sozialen Kompetenzen zu arbeiten. Das kann etwa auch bedeuten, an einem Täter-Opfer-Gespräch/ -Ausgleich teilzunehmen oder Wiedergutmachungen zu leisten. Es kann auch die Verpflichtung bedeuten, einen Schiedsrichterlehrgang zu absolvieren, um über einen Perspektivenwechsel für mehr Empathie für die Situation der Unparteiischen auf dem Platz zu sorgen.

Vorrangig geht es um die Unterstützung und Integration gefährdeter junger Spieler*innen. Die ungünstigste Lösung wäre die Verbannung aus dem Team bzw. dem Verein. Für viele junge Spieler*innen ist der Sportverein ein wichtiger Ort, um Gemeinschaft und Bestätigung zu erleben.

Alternative Sanktionsmaßnahmen sollten variabel und je nach Schwere des Verstoßes eingesetzt werden. Zu ihnen können zählen:

  • Kurzzeit-Coachings für Einzelne wie ganze Mannschaften
  • Teilnahme an Anti-Gewalt-Maßnahmen
  • Temporäre Freizeitauflagen und/oder Wiedergutmachungsleistungen/Täter-Opfer-Ausgleich (sofern das Einverständnis der „Opfer“ vorliegt)
  • Schlichtungsgespräche
  • gegebenenfalls – bei multiplen Problemen - Vermittlung in andere Hilfesysteme

Wichtig ist neben einer Standardisierung der Maßnahmen und Angebote eine möglichst schnelle Reaktion auf den jeweiligen Vorfall sowie die Einnahme der Opfer-Perspektive - bspw. eines*r Gegenspielers*in oder Schiedsrichters*in.