DFB Saisonreport 3. Liga 2022/23

SAISON 2022/2023 ZULASSUNGSVERFAHREN Als Ergebnis aus der „Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ griffen für die Saison 2022/2023 erste Änderungen im Zulassungsverfahren. Für die folgenden Spielzeiten wurden vom DFB-Präsidium weitere Anpassungen beschlossen. Die Mindestkapazität für Stadien wurde zum Sommer 2022 in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001 Zuschauer*innen reduziert. Klubs an kleineren Standorten oder mit einem geringeren Fanpotenzial soll damit eine sinnvolle Steuerung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, ermöglicht werden. Die Task Force, der Ausschuss 3. Liga und das DFB-Präsidium griffen mit dieser Entscheidung den größten Kritikpunkt der zurückliegenden Jahre an den Zulassungsvoraussetzungen auf. Unangetastet bleiben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für das Publikum des Gastvereins vorzuhalten. Ein Muss sind seit der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit erarbeitet und im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt wurden. Die 20 Drittligisten sind verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fandialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist die Benennung einer/eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit. Zur laufenden Saison 2023/2024 sind verschiedene Verschärfungen im wirtschaftlichen Bereich in Kraft getreten. Eines der Hauptziele ist dabei, mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs deren wirtschaftliche Verantwortung zu stärken. Strikter sind unter anderem die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab sofort hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich. Vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben. Auch das vorherige „Financial Fairplay 3. Liga“ ist modifiziert und jetzt als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Dort firmieren die Regelungen jetzt unter den Begriffen „Planqualität“ und „korrigiertes Saisonergebnis“. Dabei handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem. Vielmehr haben Verstöße nun Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs. Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen 52

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