DFB Fußballregeln 2023/24

78 Ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt: •  Verzögerung der Spielfortsetzung •  Protestieren durch Worte oder Handlungen •  Betreten oder Wiederbetreten des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters •  unsportliches Betragen •  Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB) •  übermäßiges Anzeigen des Zeichens für eine Videoüberprüfung Zwei separate verwarnungswürdige Vergehen (auch wenn unmittelbar aufeinanderfolgend) sind mit je einer Verwarnung zu ahnden, z. B., wenn ein Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis betritt und ein rücksichtsloses Tackling begeht oder einen aussichtsreichen Angriff mit einem Foul-/Handspiel unterbindet. Verwarnung für unsportliches Betragen Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er: •  versucht, den Schiedsrichter z. B. durch das Vortäuschen einer Verletzung oder eines Fouls (Schwalbe) zu täuschen (Simulieren), •  bei laufendem Spiel oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz mit dem Torhüter tauscht (siehe Regel 3), •  ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoß geahndet wird, •  ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, •  ein anderes Vergehen begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoß für ein Vergehen, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde, •  eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, •  ein Handspiel begeht, um ein Tor zu erzielen (egal ob erfolgreich oder nicht), oder erfolglos versucht, mit einem Handspiel ein Tor zu verhindern,

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