DFB Fußballregeln 2023/24

77 Spielregeln 2023/24 | Regel 12 | Fouls und sonstiges Fehlverhalten Vorteil Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelte es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt. Bei grobem Foulspiel, einer Tätlichkeit oder einem zweiten verwarnungswürdigen Vergehen sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, es sei denn, es ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter muss den Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung des Feldes verweisen. Wenn der Spieler jedoch den Ball vor einer Spielunterbrechung spielt oder einen Gegner angreift/beeinflusst, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, verweist den Spieler des Feldes und setzt das Spiel mit einem indirekten Freistoß fort, es sei denn, der Spieler hat ein schwerwiegenderes Vergehen begangen. Wenn ein Verteidiger einen Angreifer außerhalb des Strafraums zu halten beginnt und ihn bis in den Strafraum weiter festhält, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoß. Verwarnungswürdige Vergehen Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt: •  Verzögerung der Spielfortsetzung •  Protestieren durch Worte oder Handlungen •  Betreten, Wiederbetreten oder absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters •  Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichterball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf •  wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln („wiederholt“ ist nicht durch eine bestimmte Zahl oder ein bestimmtes Muster von Verstößen definiert) •  unsportliches Betragen •  Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB) •  übermäßiges Anzeigen des Zeichens für eine Videoüberprüfung

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