DFB Fußballregeln 2023/24

72 Ein direkter Freistoß wird auch gegeben, wenn ein Spieler eines der folgenden Vergehen begeht: •  Handspielvergehen (gilt nicht für den Torhüter im eigenen Strafraum) •  Halten des Gegners •  Sperren des Gegners mit Körperkontakt •  Beißen oder Anspucken einer Person auf der Teamliste oder eines Spieloffiziellen •  Werfen eines Gegenstandes in Richtung des Balls, eines Gegners oder eines Spieloffiziellen oder Berühren des Balls mit einem in der Hand gehaltenen Gegenstand Siehe auch Vergehen unter Regel 3. Handspiel Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft. Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen. Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler: •  den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball), •  den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/ Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/ seinen Arm springt und er dafür bestraft wird, •  ins gegnerische Tor trifft: • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter), • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

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