DFB Fußballregeln 2023/24

110 Situation befindet (in der Regel, wenn kein Team in der Angriffsbewegung ist), und macht das TV-Zeichen. •  Der VAR erklärt dem Schiedsrichter, was auf den TV-Bildern zu sehen ist. Anschließend: • macht der Schiedsrichter das TV-Zeichen (sofern er dieses nicht bereits gemacht hat) und schaut sich im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) die TV-Bilder an (Schiedsrichter-Videoüberprüfung oder „on-field review“), ehe er eine endgültige Entscheidung trifft. Die übrigen Spieloffiziellen dürfen sich die TV-Bilder nur ansehen, wenn sie der Schiedsrichter – in Ausnahmefällen – darum bittet. oder • trifft der Schiedsrichter aufgrund seiner Einschätzung der Situation, der Informationen des VAR sowie gegebenenfalls der Hinweise anderer Spieloffiziellen eine endgültige Entscheidung (VAR-Konsultation oder „VAR-only review“). •  Nach Abschluss der Videoüberprüfung muss der Schiedsrichter in beiden Fällen das TV-Zeichen machen und seine endgültige Entscheidung mitteilen. •  Bei subjektiven Entscheidungen (z. B. Schweregrad eines Foulspiels, Eingriff ins Spiel bei Abseitsstellung, mögliches Handspielvergehen) ist eine Schiedsrichter-Videoüberprüfung sinnvoll. • Bei objektiven Entscheidungen – z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers (Abseits), Ort des Kontakts (Hand-/Foulspiel), knappe Entscheidungen an der Strafraumgrenze (inner- oder außerhalb des Strafraums), Ball aus dem Spiel – erfolgt üblicherweise eine VAR-Konsultation. Eine Schiedsrichter-Videoüberprüfung hilft bei objektiven Entscheidungen, wenn die Spieler oder das Spiel beruhigt oder eine Entscheidung gestützt werden soll (z. B. bei spielentscheidenden Entscheidungen in den letzten Spielminuten). •  Der Schiedsrichter kann andere/weitere Winkel/Geschwindigkeiten verlangen, grundsätzlich sollte die Zeitlupe aber nur für objektive Entscheidungen verwendet werden (z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers, Ort des Kontakts bei physischen oder Handspielvergehen, Ball aus

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