Auf den Spuren von Julius Hirsch

er zum Zweck eines „Arbeitseinsatzes“ wegkommen würde. Er erzählte, dass der ihm aus Fußball-Tagen bekannte Leiter des Karlsruher Postscheckamtes angeboten habe, ihn im versiegelten Kurierwagen in die Schweiz schmuggeln zu lassen. Julius Hirsch nahm das Angebot zur Flucht nicht an. Am 1. März 1943 musste er sich, auf Anordnung der Gestapo, mit elf weiteren Personen am Karlsruher Hauptbahn- hof einfinden. Gemeinsam mit Jüdinnen und Juden aus anderen Städten wurden sie mit einem Sam- meltransport in das Vernichtungslager Auschwitz- Birkenau verschleppt. Das letzte Lebenszeichen, das die Familie von Julius Hirsch erhielt, war eine Geburtstagskarte aus Dortmund an seine Tochter: „Meine Lieben! Bin gut gelandet, es geht gut. Julius. Komme nach Oberschlesien, noch in Deutschland. Herzliche Grüße und Küsse Euer Juller“. Am 23. Juni 1950 erklärte ihn das Amtsgericht in Karlsruhe rück- wirkend mit Datum vom 8. Mai 1945, dem Kriegs- ende, für tot. Seine beiden Kinder, von den Nationalsozialisten aufgrund der Nürnberger Gesetze als „Mischlinge ersten Grades“ eingestuft, hatten 1936 aus „rassi- schen Gründen“ ihre Schulen verlassen müssen. Sie konnten zunächst auf jüdische Schulen wechseln, bis auch diese 1940 geschlossen wurden. Seit dem 1. September 1941 bestimmte die „Polizeiverord- nung über die Kennzeichnung der Juden“, dass alle Jüdinnen und Juden in Deutschland einen gelben Stern, den so genannten „Judenstern“ zu tragen hatten. Seit 1941 hatten auch sie den Judenstern zu tragen. Am 14. Februar 1945 wurden der damals 22-jährige Heinold und die 17-jährige Esther gemeinsam in das Konzentrationslager Theresien- stadt zum„Arbeitseinsatz“ deportiert. Sie überlebten Reisepass von Julius Hirsch aus dem Jahr 1939. Sowohl die Verordnung zum Zwangsvornamen „Israel“ als auch die Verordnung über die Markierung als Jude durch ein „J“ im Reisepass, beide 1938 eingeführt, lassen sich hier ablesen. Stadtarchiv Karlsruhe

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