DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

Antrag Nr. 1 4 ANTRAG NR.: 1 BETREFF: §§ 33, 34, 35 und 37 DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, die §§ 33, 34, 35 und 37 DFB-Satzung zu än- dern und zu ergänzen: Präsidium § 33 Zusammensetzung, Wahl, Rechtsstellung Das Präsidium besteht aus: a) dem Präsidenten und dem Schatzmeister, die nicht Vorsitzende eines Mitgliedsverbandes oder eines Vereins sein dürfen, b) einem Vizepräsidenten der DFL Deutsche Fußball Liga dem Ligapräsi- denten und dem Vorsitzenden der Konferenz der Regional- und Landes- verbandsvorsitzenden (Präsidiumsmitglied für Amateurfußball und An- gelegenheiten der Regional- und Landesverbände), der zugleich eines der Ressorts nach Buchstabe c), bb) leitet, als gleichberechtigte 1. Vize- präsidenten, c) neun acht weiteren Vizepräsidenten, und zwar aa) dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und zwei Vizepräsidenten der DFL Deutsche Fußball Liga bb) sechs fünf Vizepräsidenten der Regional- und Landesverbände für je eines der nachfolgenden Ressorts, sofern dieses nicht vom 1. Vi- zepräsidenten (Amateurfußball) verantwortet wird: für Spielbetrieb und Fußballentwicklung für Frauen- und Mädchenfußball für Rechts- und Satzungsfragen für Jugendfußball für Breitenfußball und Breitensport für Qualifizierung für sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben

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